Zollrechtliche Vereinfachung
Eplax ist »Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter« nach AEO C
Um höhere Sicherheitsstandards über die gesamte Transportkette hinweg – vom Hersteller bis zum Endverbraucher – zu erzielen, ist das »AEO C«-Zertifikat gedacht, das von der Zollverwaltung vergeben wird. Eplax hat es schon.