Noch mehr Verwaltungsaufwand und weniger Ausnahmen

RoHS geht in die nächste Runde

11. April 2011, 8:14 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das Problem beginnt bereits mit der korrekten Übersetzung von Component

Das Problem welche Informationen der Hersteller bereitstellen muss, beginnt allerdings bereits beim Begriff bzw. der korrekten Übersetzung von »Component«.
Das ist richtig, denn der Begriff »Component« hat in seiner Übersetzung mehrere Bedeutungen: Generell bedeutet dieser englische Begriff übersetzt »Bestandteil« und wird ausgelegt als »Bestandteil eines anderen Produktes«. Und genau da beginnt die Schwierigkeit.

Ein Beispiel dazu: Nehmen wir eine Anzeigeeinheit - zum Beispiel ein LCD-Touchscreen Panel -, die zum Einbau in eine Maschinensteueranlage konzipiert wurde, über fertige Anschlussmöglichkeiten für Signaleingang und Stromversorgung, aber über kein endgültiges Schutzgehäuse und Standfuß verfügt. Der Hersteller und auch der Produzent der Maschinensteueranlage sehen dieses Produkt aus technischer und verarbeitender Sicht als »Bestandteil eines anderen Produktes« eben »Component«. Unter der Sichtweise der produktbezogenen Umweltrechtlichen und CE-Konformitätsanforderungen ist dieses Produkt aber ein Elektro- / Elektronikgerät (»EEE«). Als »Component« unter diesen Anforderungen versteht man nämlich nur das Grundbauteil, also zum Beispiel ein Widerstand oder ein Mikrokontroller. Weil unter den benannten Gesetzgebungen aber unterschiedliche Anforderungen und Verpflichtungen bezüglich »Component« und »EEE« bestehen, ist es äußerst schwer, die relevanten Information vom Hersteller zu erhalten. Ein weiteres Problem ergibt sich aus dem Tatbestand, dass, wenn ein solches Produkt direkt vom Hersteller zum Weiterverarbeiter geliefert wird, nur eingeschränkte Verpflichtungen einzuhalten sind, im Falle aber des »Auf-dem-Markt-zur Verfügung-stellen zu gewerblichen Zwecken« oder verständlicher ausgedrückt zum Zwecke der Distribution, alle oben genannten Gesetzgebungen einzuhalten sind.

Inwieweit werden RoHS, WEEE und REACh künftig miteinander verzahnt sein?
Im Moment sieht die Situation so aus:
Alle physikalischen Produkte unterliegen der REACh-Verordnung, es gibt hier keine Ausnahmen. Parallel gilt ebenfalls für alle physikalischen Produkte die POP-Verordnung (»Persistent Organic Pollutants«). WEEE gilt zusätzlich nur für die Produkte, welche dann im Anhang dieser Verordnung aufgelistet sind, und aus diesem Anhang heraus dann für RoHS für die Kategorien 1-7 und 10.
Im Unterschied dazu blieben nach dem neuen Szenario REACh und POP unangetastet und grundsätzlich anwendbar. RoHS II erhält einen erweiterten, von WEEE abgetrennten Anwendungsbereich, in dem dann nach Übergangsfristen alle Elektro- / Elektronikprodukte abgebildet sind. WEEE II erhält einen, rein abfallwirtschaftlich bezogenen Anwendungsbereich mit Informationspflichten gemäß den aus RoHS II resultierenden Substanzverboten bezogen auf das  Recycling und dieVerwertung.

Wie unterscheiden sich die Pflichten des Distributors, je nachdem er von außerhalb der EU importiert oder nicht?
Für den Fall, dass ein Distributor Waren von außerhalb der EU importiert, muss er in seiner Rolle als Importeur sicherstellen, dass alle für das Produkt anwendbaren und relevanten Gesetzgebungen eingehalten werden. Außerdem hat er zusätzliche Verpflichtungen aus der REACh-Verordnung, wie die Meldepflicht für in Produkten enthaltene Substanzen der Kandidatenliste, kumuliert über alle importierten Produkte und das Hersteller unabhängig. Er muss als Importeur auch die so genannten Konformitätserklärungen des Herstellers auf Anfrage verfügbar haben und für 10 Jahre nach der letzten Auslieferung aufbewahren. Zusätzlich muss er alle importierten Produkte, die unter eine CE-Richtlinie fallen so kennzeichnen, dass er als Importeur zu identifizieren ist.  
Die oben angeführten Verpflichtungen entfallen für den Distributor, wenn sein Vorlieferant aus der EU liefert. Die Grundlage dafür bildet die Definition in den Gesetzgebungen zur »erstmaligen Bereitstellens und In-Verkehr-Bringens auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt.«

Das Interview führte Karin Zühlke


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