Die aktuelle Neuregelung ergänzt das zum 1. Juli letzten Jahres in Kraft getretenes Steuergesetz für den Handel mit ICs: Danach werden ICs nach dem Reverse-Charge-Verfahren besteuert, um Steuerbetrug einzudämmen. Dass die IC-Branche überhaupt ins Visier des Bundesfinanzministeriums geraten ist, lag am angeblich zunehmenden Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit CPUs und Speicher-ICs.
Laut Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi, bezweifelt die Elektronikindustrie, dass die Gelangenserklärung dem Gesetzgeber bei der Missbrauchsbekämpfung hilft: »Die bekannten, sehr wenigen Missbrauchsfälle stehen in keinem Verhältnis zu dem hier geplanten Bürokratiemonstrum.« Ziehfuss zufolge reichen bestehende und bewährte Prozesse aus. Hinzu kommt, dass beliebige Personen als Abnehmer unterschreiben könnten. Ergeben sich bei Betriebsprüfungen Zweifel an einem vor Jahren ausgestellten Dokument, lassen sich oftmals keine Informationen über die Vertretungsberechtigung des Unterschreibenden oder andere im Dokument enthaltene Angaben mehr beibringen. In einem solchen Fall begründet der Prüfer sein Ergebnis mit unzureichender Aktenlage und der Distributor muss die Mehrwertsteuer nachzahlen. Ob diese eventuell bereits zuvor im Ausland geflossen ist, gehört nicht zum Prüfungsauftrag der deutschen Prüfung. Bis zum 31. März gewährt das Bundesfinanzministerium noch eine Übergangsfrist, dann ist die Neuregelung »scharf«.
Der FBDi hat sich mit seinen Einwänden bereits an das BMF gewandt und um eine industriefreundliche Lösung gebeten, bislang gab es aber noch keine positive Resonanz.