Dr. Sebastian Hallensleben, Leiter Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, VDE: »Es stimmt nicht, dass wir uns zwischen einem verantwortungsbewussten und einem innovationsfreundlichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz entscheiden müssten. Beide Ziele stützen sich auf prüfbare Systemeigenschaften wie Qualität, Sicherheit und Transparenz und sind daher grundsätzlich miteinander kompatibel. Der AI Act setzt den politisch-regulatorischen Rahmen, den wir nun mit harmonisierten Standards ausfüllen, die eine rechtssichere Umsetzung des AI Act ermöglichen werden.«