EU-Gericht
Zu hohe Staatshilfen für BMW = Wettbewerbsverzerrung
Das EU-Gericht hat entschieden: BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Mio. Euro nur 17 Mio. Euro zu. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar.