Continental erstellt Leitfaden

Europäische Bestimmungen bei Pannen und Notfallmaßnahmen für Lkw

14. April 2020, 13:00 Uhr | Stefanie Eckardt
Continental hat kürzlich eine Microsite ins Leben gerufen, die die verschiedenen reifenbezogenen Pannenvorschriften und Notfallprotokolle zeigt, die für 24 europäische Länder gelten.
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Continental hat Informationen über die unterschiedlichen Bestimmungen für reifenbedingte Pannenregulierungen und Notfallmaßnahmen für Lkw und Busse in 24 europäischen Ländern zusammengestellt. Hierfür gibt es eine Microsite mit allen Informationen, inklusive Marktbesonderheiten und Hotlines.

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Eine Reifenpanne ist ein lästiger Vorfall für Lkw- und Busfahrer – und zugleich brauchen sie in dem Moment schnelle Hilfe. In der aktuellen Coronavirus-Krise ist es noch wichtiger für sie, dass sie schnelle Unterstützung und Informationen darüber erhalten, was dann zu tun ist, gerade weil sie eine besondere Rolle bei der reibungslosen Lieferung dringender benötigter Güter einnehmen. Besonders bei grenzüberschreitenden Fahrten können sich Fahrer verlassen fühlen im Falle einer Panne und sollten die Notfallprotokolle kennen, welche sie dann befolgen müssen. Continental hat hierfür Informationen für Fahrer und Flottenbetreiber über die unterschiedlichen Bestimmungen für reifenbedingte Pannenregulierungen und Notfallmaßnahmen für Lkw und Busse in 24 europäischen Ländern zusammengestellt. Dazu zählen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Großbritannien.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass in manchen Ländern besondere Auflagen und Protokolle befolgt werden. In den Niederlanden bewertet beispielsweise die zuständige Behörde Rijkswaterstaat die Situation mit Überwachungskameras oder durch ihre Autobahnfahrzeuge und ruft dann einen Abschleppwagen oder zusätzliche Hilfe herbei, sofern nötig. In Frankreich müssen die Fahrer selbst (und nicht das Speditionsbüro) den SOS-Knopf drücken, um die Autobahnbetreiberfirma zu benachrichtigen; nur wenn der SOS-Knopf nicht funktioniert, darf der Fahrer direkt die Polizei anrufen. Das Flottenbüro darf die Autobahnfirma nicht über die Panne benachrichtigen. Und für Teilabschnitte von schwedischen Europastraßen (E4, E16, E18, E20) besagt das Gesetz, dass ein mobiler Anpralldämpfer ausrücken muss, um das liegengebliebene Fahrzeug abzusichern.


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