Das Europäische Parlament hat einer ESP-Pflicht zugestimmt, wonach ab November 2011 alle neuen Pkw- und Nutzfahrzeuge damit ausgestattet sein müssen, die in der Europäischen Union zugelassen werden. Ab November 2014 gilt dies für alle Neufahrzeuge.
Die Vorlage muss abschließend noch vom Ministerrat verabschiedet werden. »ESP kann bis zu 80 Prozent aller Schleuderunfälle verhindern«, unterstreicht Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control, die Ergebnisse internationaler Studien. »Das System ist daher nach dem Sicherheitsgurt das wichtigste Sicherheitssystem im Auto.« Im Jahr 1995 hat Bosch das Elektronische Stabilitäts-Programm entwickelt und in Serie produziert. Im ersten Halbjahr 2008 waren einer Auswertung von Bosch zufolge bereits 53 Prozent aller Neuzulassungen in Europa mit ESP ausgestattet, in Deutschland 81 Prozent.
Die ESP-Pflicht ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Union die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und den Kraftstoffverbrauch senken will. So sind für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen vom November 2013 (neue Modelle) bzw. November 2015 (Neuzulassungen) an neben ESP auch vorausschauende Notbremssysteme sowie Spurhalteassistenten vorgeschrieben.
Eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sollen die Verpflichtung rollwiderstandsarmer Reifen sowie von Reifendruck-Überwachungssystemen vom November 2012 an bewirken. Des Weiteren werden über 50 bestehende EU-Richtlinien und über 100 Änderungsvorschriften aufgehoben und soweit möglich durch UN/ECE-Regelungen ersetzt.
Bereits im Jahr 2007 hat die US-Verkehrsbehörde NHTSA eine Vorschrift erlassen, nach der Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen vom Modelljahr 2012 an serienmäßig mit ESP auszustatten sind.