Digitaler Führerschein, CO₂-Preis, Euro 7 und neue Vorgaben für E-Autos - das sind die Neuerungen für 2026.
Deutschland führt Ende 2026 den digitalen Führerschein ein. Er soll ergänzend zum Karten- oder Papierdokument verfügbar sein und über das Smartphone abrufbar werden. Auf EU-Ebene ist eine Einführung erst für 2030 geplant.
Zudem endet für bestimmte Jahrgänge die Umtauschfrist: Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für sie gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2033.
Zum Jahreswechsel steigt die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Pendelnde können dadurch höhere Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
Gleichzeitig erhöht sich 2026 der CO₂-Preis auf Kraftstoffe weiter. Künftig wird er über die Versteigerung von Emissionszertifikaten gebildet, zunächst in einer Spanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Die CO₂-Abgabe könnte Benzin um knapp drei Cent pro Liter verteuern, Diesel um etwas mehr als drei Cent.
Am 9. Dezember 2026 tritt das neue Produkthaftungsgesetz in Kraft. Künftig umfasst die Haftung nicht nur klassische Produktmängel, sondern auch Software und digitale Dienste. Damit erweitern sich mögliche Ansprüche bei Schäden.
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Ab dem 29. November 2026 greift die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung. Ab Ende 2027 gilt sie für alle Neuzulassungen.
Erstmals werden Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien festgelegt. Nach 100.000 Kilometern oder fünf Jahren darf die Kapazität nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts liegen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern gilt ein Mindestwert von 72 Prozent.
Geplant ist zudem eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035. Für ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto ergäbe sich damit eine Steuerfreiheit von nahezu zehn Jahren. Ob die Regelung rückwirkend gilt, ist im Entwurf nicht geklärt.
Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sind Fördermittel für den Umstieg auf E-Autos vorgesehen. Bis Ende 2029 stehen dafür neben Mitteln aus dem europäischen Klima-Sozialfonds weitere drei Milliarden Euro bereit. Konkrete Ausgestaltungen sind noch offen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) mit dem Notrufsystem Next-Generation-eCall ausgestattet sein. Das System nutzt 4G/LTE- und 5G-Netze und übermittelt im Vergleich zur bisherigen eCall-Version zusätzliche Daten.