Im weltweit beachteten Verfahren der GEMA gegen den US-amerikanischen KI-Anbieter OpenAI hat das Landgericht München am 11. November ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Medienbranche gesprochen: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht.
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