Kritik

Verband sieht Biogas-Bestandsschutz durch EEG-Entwurf gefährdet

24. April 2014, 12:29 Uhr | Hagen Lang
19 GWh pro Jahr erzeugt die Biogasanlage für die Produktion von Spezialgarnen, die in Teppichen Einsatz finden
© Weltec

Harsche Kritik am letzten EEG-Kabinettsentwurf übt der Fachverband Biogas. In der jetzigen Fassung gefährde er Investitionen in Höhe von einer Milliarde Euro und die Existenz hunderter Biogasanlagen.

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Hintergrund der Befürchtungen sind die derzeit für Biogasanlagen vorgesehenen Höchstbemessungsgrenzen, die als Basis für deren weiteren Betrieb gelten. Die Höstbemessungsgrenze errechnet sich aus der maximalen Stromerzeugung einer Anlage in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl (8.760). Nicht beachtet wurde dabei vom Gesetzgeber, dass viele Anlagen erst in den letzten beiden Jahren errichtet, bzw. erweitert wurden und sie bislang nicht ihre volle Jahresstromproduktion erreichen konnten. Sie wären jetzt dauerhaft auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten ihre projektierte Leistung nicht mehr ausschöpfen. Auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge können so nicht mehr erfüllt werden.

»Pro Anlage sprechen wir hier von Investitionen bis zu einer Million Euro«, erklärt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Stefan Rauh. Bislang hätten etwa 300 Betreiber und damit zehn Prozent der angeschriebenen Mitglieder auf die Umfrage reagiert. »Hochgerechnet auf den Bestand von 7.800 Anlagen kann man davon ausgehen, dass über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland durch den aktuellen Kabinettsentwurf in ihrer Existenz bedroht sind.«

Insbesondere die Existenz von Landwirten, die den Bau einer Anlage anfinanziert haben, aber bis zum Sichtag 23.1.2014 noch keine Genehmigung erhalten hatten, bzw. bis zum 31.7.2014 in Betrieb gehen können, wäre durch die Regelung gefährdet wie Dr. Rauh erklärt: »Von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage vergehen bis zu anderthalb Jahre. Wer in den letzten Monaten Geld in die Hand genommen hat, um eine Neuanlage zu bauen, und die kurzfristigen Stichtage nicht einhalten kann, steht vor dem Ruin«.


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