Minibiogasanlage von Lipp

Ungenutztes Potential auf Deutschlands Bauernhöfen

19. Juni 2012, 16:50 Uhr | Carola Tesche
Um den Wärmeverlust zu begrenzen, empfiehlt sich bei Minibiogasanlagen, den Durchmesser des Fermenters möglichst klein zu halten. Er sollte im Verhältnis 1:1 zur Füllhöhe der Anlage stehen.
© Lipp GmbH

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit Anfang 2012 eine neue Vergütungsklasse für Mini-Biogasanlagen bis zu 75 kW. Werden diese mit mindestens 80 Prozent Güllesubstrat betrieben und wird der Strom am Standort erzeugt, erhält der Betreiber 25 Cent für jede kWh vom Netzbetreiber.

Diesen Artikel anhören

Würden alle rund 55.000 Rinder- und Schweinebauern mit 100 bis 400 Großvieheinheiten Deutschlands ihre eigenen Biogasanlagen betreiben, ließen sich damit 2750 MW an zusätzlicher elektrischer Leistung erzeugen. Jährlich wäre es möglich, so bis zu 150.000 Euro pro Anlage einzunehmen. Damit die Kleinstanlagen rentabel sind, müssen Aufbau und Unterhaltskosten so gering wie möglich gehalten werden. Die Lipp GmbH hat daher eine Minibiogasanlage entwickelt, die diesen Vorgaben entspricht.

Mit Inkrafttreten des novellierten EEG änderte sich auch die Haltung der Landwirte gegenüber der Produktion von Biogas. In der Vergangenheit stand man dem Thema skeptisch gegenüber, weil durch den neuen Geschäftszweig der Wettbewerb um Pachtflächen anstieg. Zudem war das Gesetz zur Förderung der Biogaserzeugung sehr kompliziert. »Bisher setzte sich die Einspeisevergütung aus verschiedenen Boni zusammen. Jetzt hat man die Regelung vereinfacht«, sagt Manuel Lipp, Geschäftsführer der Lipp GmbH. »Für Anlagen, die bis 31.12.2012 ans Netz gehen, gibt es eine Grundvergütung und eine Zulage entsprechend der eingesetzten Substrate.«

Allerdings habe sich in der Folge die Höhe der gezahlten Einspeisevergütung für fast alle Anlagentypen verringert. »Eine Ausnahme bilden kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von höchstens 75 kW, wenn diese überwiegend mit Gülle betrieben werden«, sagt Lipp weiter. Dabei gilt es einige technische Vorschriften zu beachten. So muss das gasdichte System, bestehend aus Fermenter und Gärrestlager, eine hydraulische Verweilzeit von 150 Tagen gewährleisten, solange nicht ausschließlich Flüssigmist eingesetzt wird.

Zusätzlich müssen weitere Gasverbrauchseinrichtungen vorhanden sein. Dagegen gilt die Verpflichtung, dass 60 Prozent der produzierten Wärme genutzt werden müssen, nicht für die Gülle-Kleinanlagen. Um diese zu erzeugen ist ausschließlich die Nutzung von Pferde-, Schaf- und Ziegenmist sowie Festmist und Gülle von Rindern und Schweinen erlaubt. Doch diese Substrate weisen nur einen geringen Energiegehalt auf. Um diesen zu erhöhen, ist es möglich, bis zu 20 Prozent an Pflanzensilagen hinzuzufügen. In diesem Fall sind zusätzliche Dosier-, Misch- und Zerkleinerungseinrichtungen erforderlich. Dagegen ist es möglich, das Fermentervolumen bei gleicher Leistung wie bei dem Betrieb ohne Substratmischung kleiner zu halten.


  1. Ungenutztes Potential auf Deutschlands Bauernhöfen
  2. Jahrzehntelang bewährte Technik auch bei Kleinstbiogasanlagen
  3. Behälterabmaße optimieren die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Energieerzeugung