Bitkom hilft bei Registrierung

Registrierungspflicht für Hersteller von LED-Lampen

1. November 2013, 14:05 Uhr | Heinz Arnold

Hersteller und Importeure von LED-Lampen müssen ab 1. Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben.

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Die Regel umfasst auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte. »Wer LED-Lampen in Verkehr bringt, sollte sich möglichst schnell bei der ,stiftung ear‘ anmelden, denn die Bearbeitung einer Registrierung dauert rund acht Wochen«, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft.

Für die Registrierung müssen Unternehmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt der WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft aus. Olsok: »Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden.«

Weitere Informationen sind auf der Webseite der stiftung ear zu finden.


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