Der über dem Zielwert liegende Zubau von PV-Anlagen in Deutschland hat die gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konstante Absenkung der Einspeisevergütungssätze von 1 Prozent auf 1,8 Prozent erhöht.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte dazu: »Der hohe Zubau an Photovoltaik-Anlagen hält an. Im März wurde ein Wert von 290 MWp erreicht. Die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst sich an einem gesetzlich vorgesehenen Zubaukorridor. Dieser wurde erneut überschritten, allerdings nicht mehr so deutlich wie bei den letzten Festsetzungen«.
Als Bundesbehörde ist die Bundesnetzagentur für die Registrierung der nach EEG förderungsfähigen PV-Anlagen zuständig und veröffentlicht die von ihr ermittelten Einspeisevergütungen im Bundesanzeiger. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird die Einspeisevergütung monatlich konstant um 1 Prozent abgesenkt. Dieser Wert wird jedoch erhöht, wenn die im Bundesgebiet zugebauten PV-Anlagen oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro liegen. Die Absenkung der Vergütungen erhöht sich dann stufenweise je nach Höhe der Überschreitungen. Eine Unterschreitung des PV-Zubaus würde analog zu einer geringeren Absenkung oder Beibehaltung der Einspeisevergütung führen.