Liquiditätsabflüsse

PROKON Unternehmensgruppe vor Insolvenz?

13. Januar 2014, 12:50 Uhr | Hagen Lang
PROKON hatte seine Werbung genau auf Atomkraftgegner abgestimmt.
© PROKON

Deutschlands öffentliche Verkehrsmittel hängen voller Werbung: Bis zu 8 Prozent Rendite verspricht PROKON Anlegern. Doch viele trauen dem Braten nicht mehr, und kündigen ihre Genussscheine in Scharen. Ende Januar droht daher Insolvenz.

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Was die Ursache der Finanzmisere angeht, ist es tatsächlich denkbar, wie PROKON behauptet, dass der operative Betrieb jederzeit Gewinne erwirtschaftete. Die Auszahlung unternehmensgefärdend hoher Renditen an Genussscheininhaber bleibt jedoch ein Amateurfehler, der einem seriös operierenden Unternehmen nicht passieren dürfte.

Völlig seriös hatte sich PROKON jedenfalls bei seiner Werbung für Genusscheinanlagen nicht verhalten, urteilte schon 2012 das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 5.9.2012, Az. 6 U 14/11). Es gab der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die die PROKON-Genussschein-Werbung als unlauter ansah. Genussscheine seien eben keine sichere Kapitalanlage, sondern bei Unternehmensinsolvenz von Totalverlust bedroht. Ironie des Schicksals: Je mehr der 75.000 Kleinanleger dem Unternehmen jetzt den Rücken kehren, desto wahrscheinlicher sehen sie nichts oder wenig von ihren 1,4 Milliarden Euro Einlagen wieder. Hätte PROKON in Zeiten sinkender Gewinne nicht primär die Genusscheininhaber mit üppigen Renditen belohnt, gäbe es jetzt keinen unternehmensbedrohenden Bilanzverlust. Doch das spielt jetzt offenbar keine Rolle mehr. Die Medien tun das Ihrige, die Anleger weiter zu verunsichern und tragen damit zur Verschärfung der Lage, spricht Liquiditätsabzug bei.

Sollte es jetzt »nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten« hieß es am 10.1. auf der PROKON-Webseite. Auf der Webseite können sich die Anleger nun dafür aussprechen zur »Verhinderung einer Insolvenz von PROKON« an der Genussrechtsanlage festzuhalten, die Kündigung zu widerrufen, neue Genüsse zu zeichnen oder zu kündigen. Das Auswahlfeld hierfür schiebt die Verantwortung für eine Prokon-Insolvenz letzteren Anlegern zu: »Ich werde meine Genussrechte zeitnah kündigen. Eine Insolvenz von PROKON nehme ich bewusst in Kauf«, heißt es. Und weiter:

  • »Ich trage bewusst das Risiko, dass PROKON im Rahmen einer Planinsolvenz Sachanlagevermögen (insbesondere Windparks) deutlich unter dem Marktwert verkaufen muss und deshalb nicht genügend Liquidität aufgebracht werden kann, um mein Genussrechtskapital in voller Höhe an mich zurückzuzahlen.
  • Mir ist bewusst, dass ich auch im Rahmen einer Planinsolvenz mein Kapital nicht zeitnah ausgezahlt bekommen werde. Ein Insolvenzverwalter wird zunächst Sachwerte verkaufen müssen, um die notwendige Liquidität freizusetzen. Hier ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten zu rechnen.
  • Mir ist bewusst, dass aufgrund der hohen Vermögensmasse von PROKON für die Planinsolvenz Kosten in Höhe von ca. 20.000.000 Euro (20 Millionen Euro!) entstehen, die aus der Insolvenzmasse zu bezahlen sind und somit den an mich und an alle anderen Anleger auszuzahlenden Beträge vermindern.
  • Mir ist bewusst, dass ich mit der Entscheidung für eine Planinsolvenz entscheidend zur Vernichtung eines zukunftsfähigen und nicht systemkonformen Unternehmens mit über 1.300 Arbeitsplätzen beitrage.
  • Trotzdem entscheide ich mich für diese, aus Sicht der Geschäftsführung wirtschaftlich nachteiligste Möglichkeit.«

Genussscheininhaber, die ihre Genüsse bei PROKON vorerst weiter halten wollen, sollen sich verpflichten, die Auszahlung der Genussrechte bei einer späteren Kündigung verzögert und in Raten zu akzeptieren und der Auszahlung der Zinsen bis zur Gesundung der Finanzlage auf ein unternehmenseigenes Genussrechtskonto zuzustimmen.

Der Traum vom schnellen Reichtum mit der Energiewende ist für viele Anleger ausgeträumt.


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