Die Bundesregierung will das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) novellieren und hat einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen.
Bis 2020 soll der Anteil der KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) von derzeit etwa 15 Prozent auf 25 Prozent steigen. Denn mit Hilfe der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme lasse sich bis zu ein Drittel der eingesetzten Primärenergie einsparen. Die verbesserte CO2-Bilanz ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Verwendung von KWK-Anlagen: Durch den Einsatz werden schon heute rund 46 Mio. t/a weniger CO2 in die Atmosphäre emittiert (Quelle: Prognos).
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) hatte sich bereits im Diskussionsprozess zur Anpassung des Gesetzes zur Förderung der KWK im Rahmen einer Stellungnahme eingebracht. Wichtige Änderungen im derzeitigen Gesetzentwurf sind aus ASUE-Sicht zum Beispiel:
Insbesondere die Möglichkeit einer pauschalen Bezuschussung und den damit verbundenen geringeren administrativen Aufwand sowie die Aufnahme einer Förderung von Wärmespeichern sieht die ASUE als deutliches Signal der Bundesregierung, auch das Potential der dezentralen KWK für den Privathaushalt als wichtig zu erachten, um so die Effizienz- und Klimaschutzziele zu erreichen.
Der Gesetzentwurf muss noch das gängige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor es endgültig in Kraft treten kann.
Technische Hintergrundinformationen zu Blockheizkraftwerken finden Sie in der ASUE-Broschüre BHKW-Grundlagen, unter http://asue.de/bhkw-grundlagen.