Italien wird die Förderung für Solarstrom ab 2011 moderat senken. Die neue Energieverordnung Italiens (Conto Energia III) sieht nach Angaben des deutschen Beratungsunternehmens Rödl & Partner für Freiflächenanlagen eine Reduzierung in drei Schritten von 9,3 - 23,7 Prozent bei einer Leistung bis 5 MW und von ca. 14,2 - 27,5 Prozent bei Leistung über 5 MW vor.
Die lange erwartete Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im italienischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Nach Ansicht von Svenja Bartels, Partnerin von Rödl & Partner in Padua und Energierechtsexpertin, bleibe Italien dennoch ein, wenn nicht der interessanteste Markt für Solarstrom in Europa: »Italien behauptet mit dieser moderaten Kürzung seinen internationalen Spitzenplatz bei der Förderung der Solarenergie. Mit den neuen Regeln wurde eine sehr gute, für alle Investoren tragbare Lösung gefunden.«
Das neue Conto Energia unterscheidet nur noch zwischen Dachanlagen und sonstigen Anlagen, unter die auch Freiflächenanlagen fallen. Bisher war zwischen integrierten, teilintegrierten und vollintegrierten Anlagen differenziert worden. Die Fördertarife werden im Verlauf des Jahres 2011 in drei Schritten progressiv abgesenkt. Für sonstige Anlagen bis 5 MW liegt die Senkung im Vergleich mit den Fördertarifen 2010 im ersten Jahresdrittel bei durchschnittlich 9,4 Prozent, im zweiten bei 14,5 Prozent und im dritten bei ca. 23,4 Prozent. Für sonstige Anlagen mit einer Leistung über 5 MW liegt die Senkung im ersten Jahresdrittel bei 14,2 Prozent, im zweiten bei ca. 20,5 Prozent und im dritten bei ca. 27,5 Prozent.
Für die Zeit nach 2011 ist bis 2013 eine jährliche Absenkung um jeweils weitere 6 Prozent vorgesehen. Über das Conto Energia III können neue Anlagen bis zu einer Deckelung von insgesamt 3.000 Megawatt gefördert werden. »Nach der bisherigen Erfahrung stellt die Deckelung kein Problem für Investoren dar«, betont Bartels. »Wir rechnen damit, dass das maximale Volumen frühestens in zwei Jahren erreicht wird. Danach gilt wie bereits beim Conto Energia II ein Übergangszeitraum von 14 Monaten, in dem die Förderung weiterläuft.«
Für Altanlagen sowie Projekte, die bis zum 31.12.2010 ans Netz gehen, gelten weiterhin die Fördertarife des Conto Energia II mit einer Sonderregelung für die Inbetriebnahme, um Verspätungen beim Netzanschluss aufzufangen. »Investoren sollten jetzt alles daran setzen, ihre laufenden Projekte noch vor dem Jahreswechsel rechtssicher in Betrieb zu nehmen«, so Bartels. Dafür müssen die Anträge beim Netzbetreiber auf Anschluss an das Stromnetz rechtzeitig gestellt werden, nicht aber auch die tatsächliche Inbetriebnahme erfolgen. Auch wenn die Tarife in Zukunft attraktiv bleiben, lohne sich laut Bartels ein Schlussspurt, um sich noch die höhere Förderung für Solarstrom bis Ende des Jahres zu sichern. Derzeit erhalten Investoren beispielsweise noch 34,6 Cent pro KWh für Freiflächenanlagen
Die Politiker vereinbarten außerdem die Genehmigung von Photovoltaikanlagen weiter zu vereinfachen. Italienweit sollen zukünftig einheitliche Richtlinien gelten, die unter anderem die Inhalte, Einleitung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens regeln. »Wir bekommen jetzt endlich etwas mehr Klarheit in die teilweise verworrene Genehmigungslage«, betont Bartels. Die neuen Leitlinien waren überfällig. Die Genehmigungsverfahren waren teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das neue Gesetz bietet eine wichtige Hilfestellung für die Behörden vor Ort. Schon im Mai hatte das italienische Parlament den Weg zur landesweiten Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen bis zu einer Größenordnung von 1 MW frei gemacht. Die Regelung muss jedoch noch umgesetzt werden und in Kraft treten.