Die Monopolkommission hat ihr Gutachten zur Energiewende herausgegeben. Im Kern empfiehlt sie das Ende der Einspeisevergütung und stattdessen Quotenvorgaben für die erneuerbaren Energien.
Die Monopolkommission kritisiert negative Wettbewerbsfolgen der Einspeisevergütungsmechanismen des EEG und fordert stattdessen ein Nachahmen des »schwedischen Vorbildes«. »Effizienzdefizite« macht sie besonders bei der »Überförderung« einzelner Energiearten in der Energiewende aus, die zu unnötigen Kostensteigerungen führe. Stattdessen plädiert sie für ein »wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild«. Die gewünschte räumliche Verteilung der Anlagen zur Produktion regenerativer Energien soll durch eine »Komponente in den Netzentgelten« gesteuert und auf die Einführung weiterer Kapazitätsmärkte verzichtet werden.
Fortschritte konstatiert die Kommission bei der Ausbildung eines EU-Energiebinnenmarktes für Strom und Gas und begrüßt dies ausdrücklich. Bei der Untersuchung des Wettbewerbes in Deutschland stellt sie »eine erheblich gesunkene Marktmacht der großen deutschen Erzeuger fest.« Die Vorschläge der Kommission zur Umgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien umfassen neben einem Quotenmodell nach schwedischem Vorbild die Verabschiedung eines Zubauplanes für erneuerbare Energien mit jährlichen Zielvorgaben, den Verzicht auf Anlagenförderung bei negativen Strompreisen sowie die Harmonisierung des deutschen Fördersystems mit dem europäischen Emissionsrechtshandel.
Kritik an den Vorschlägen kam sogleich von Greenpeace, die forderten, es brauche keine Zubaubremse bei erneuerbarem Energien, sondern eine gleichmäßige Umverteilung der Energiewendekosten auf alle Stromverbraucher, deren Partizipation auch an geringen und negativen Strompreisen sowie eine Reduktion der Ausnahmetatbestände für energieintensive Betriebe. Wenn Ökostrom wie von der Monopolkommission gefordert, nicht weiter ohne Ansehen der Erzeugungsart und zu fixen Preisen eingespeist werden kann, wird voraussichtlich die billigste erneuerbare Energie, nämlich Onshore-Windkraft, erhebliche Marktanteile gewinnen. Ferner dürfte die Einspeisungen von Klein- und Kleinsterzeugern zum Erliegen kommen, da diese, wie das Handelsblatt argumentiert, »kaum Verhandlungsmacht mit den Versorgern haben«. Die Gutachten der Monopolkommission haben laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informatorischen und beratenden Charakter.