Die EU Kommission hat das Vergütungssystem des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) als prinzipiell mit EU-Recht vereinbar eingestuft. Allerdings wertet sie die Ausgleichsregelungen des EEG als verbotene »Beihilfe«.
Wenn EU-Wettbewerbskommissar Almunia das Vergütungssystem des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) auch im Grundsatz als EU-rechtskonform durchgewunken hat, tat er dies nur mit einer schmerzlichen Einschränkung: Die Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe wertet er in einer ersten Einschätzung als Beihilfe - und die könnte je nach Ergebnis des jetzt eingeleiteten Prüfverfahrens verboten werden.
Dabei kollidiert er augenscheinlich mit der bisherigen Auffassung der EU-Kommission, die sich nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 2001 im Fall PreussenElektra ausrichtete. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Enereuerbare Energie e.V. (BEE) kritisierte diese Entwicklung: »Die neue Auffassung der Kommission, dass es seitdem signifikante Änderungen des EEG gegeben habe, die eine Einordnung als Beihilfe begründen könnten, ist rechtlich nicht stichhaltig.« Die Kommission befände sich »mit der Behauptung, das Gesetz falle unter die Beihilferichtlinie, im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung.«
Nicht nur die - noch nicht rechtskräftige - Einstufung der deutschen Ausgleichsregelungen als verbotene Beihilfe stellt das EEG in Frage. Zusätzlich zur Durchführung des wettbewerbsrechtlichen Prüfverfahrens hat Almunia angekündigt, die EU-Leitlinien für das Beihilferecht grundsätzlich überarbeiten zu wollen. Spätestens nach deren Verabschiedung wäre das derzeitige Ausgleichsmodell des EEG rechtswidrig. Bisher galt, dass sich die Nationalstaaten zur Erreichung der Ziele der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in eigener Souveränität Förderleitlinien geben dürfen, damit die von der EU gesteckten Ausbauziele für Erneuerbare Energien erreicht werden können.
BEE-Präsident Dr. Falk misst dem Almunia-Entwurf keine großen Überlebenschancen zu: »Der Leitlinienentwurf von Almunia ist in keiner Weise akzeptabel. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die neuen Beihilfeleitlinien so ausgestaltet werden, dass die Mitgliedsstaaten weiterhin den notwendigen Spielraum beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und den dafür geeigneten Förderinstrumenten behalten«.