Mit dem Abschluss der Verhandlungen zum Energie- und Klimafonds (EKF) 2013 ist die Finanzierung der laufenden Programme des Bundesumweltministeriums für dieses Jahr gesichert. Ein Förderstopp wird 2013 nicht eintreten.
2013 wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Finanzierung der von ihr selbst durchgeführten Programme in einer Größenordnung von 311 Millionen Euro selbst übernehmen. Dies umfasst die Programme zur energetischen Gebäudesanierung, der energetischen Stadtsanierung und das neue Batteriespeicher-Förderprogramm, das zum 1. Mai 2013 startet. Die Mittel für diese Bereiche werden zu 100 Prozent aus dem EKF zugewiesen und ab 2014 in den Bundeshaushalt überführt.
Damit können förderfähige Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie wieder bewilligt werden. Dies betrifft3200 Anträge im Rahmen des Marktanreizprogrammes, des Mini-KWK-Programmes, der Kälte-Richtlinie und der F+E von erneuerbaren Energien. Fast jede vierte Kommune in Deutschland hat hier Anträge gestellt.
Bestand haben weiterhin die bisher gemachten politischen Zusagen für die Bereiche Elektromobilität, Internationaler Klima- und Umweltschutz sowie für das Batteriespeicher-Förderprogramm. Anträge, die bis zum 31. Dezember 2012 für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingegangen waren, werden wie angekündigt bei Förderfähigkeit bewilligt, hier wurde die Finanzierung gesichert. Das Programm wird vom Bundesumweltministerium gefördert und vom Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt.
Mit Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2014 steht vor der Sommerpause des Parlaments die strukturell gesicherte Finanzierung des Klimaschutz- und Energiewendeprogrammes noch bevor. Insbesondere die Beschlüsse des EU-Parlamentes vom 16. April 2013, die Vorschläge zur Stützung des EU-Emissionshandels und deren Auswirkungen auf die EKF-Einnahmesituation müssen hierbei Berücksichtigung finden.