Keine technischen Probleme, Kompromisse lassen sich schnell finden

Das Eichgesetz: Keine neue Hürde für Smart Metering

23. Oktober 2012, 17:11 Uhr | Heinz Arnold
Dr. Ulrich Grottker, PTB: »Grundsätzlich sehe ich nicht, dass das Eichrecht die Einführung des Smart Metering in Deutschland verzögern könnte.«
© energie-und-technik.de

Wer an Smart Metering denkt, dem fällt sofort das BSI-Schutzprofil ein. Doch auch das Eichrecht verlangt nach Sicherheitsvorkehrungen. Eine zusätzliche Hürde, die bisher nicht beachtet wurde und das Smart Metering weiter verzögern könnte?

Diesen Artikel anhören

Einen interessanten Aspekt des EnWG beachtet die Öffentlichkeit häufig recht wenig: Dort kommt in einigen Paragraphen die Metrologie ins Spiel. »Damit steht das EnWG in einer gewissen Konkurrenz zum Eichgesetz«, erklärt Dr. Ulrich Grottker von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).

Dazu ein kurzer Blick auf das Eichgesetz: Es soll den metrologischen Block und die Messwerte vor Manipulationen schützen sowie die Rückverfolgbarkeit  und die Überprüfbarkeit der Rechnungen gewährleisten. Aus der Sicht des Messwesens besteht ein Gerät wie ein Smart Meter aus der eigentlichen Messeinheit plus einer Zusatzeinrichtung.

Die Bundesnetzagentur und das BSI sehen das Smart Meter Gateway in erster Linie nicht als Messgerät. Das Gateway ist dazu da, die Daten der Messeinheit aufzubereiten, zu verarbeiten und weiter zu geben. Aus dieser Sicht kommt es vor allem darauf an, dass die Daten sicher übertragen werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist und dass die Geräte vor Manipulationen von außen geschützt sind. Deshalb setzt das BSI den Schwerpunkt darauf, dass neben der Gateway-Funktion ein Security-Modul vorhanden ist, das den Schutz und die Sicherheit gewährleistet.

Das Eichrecht kommt im Gateway dann ins Spiel, wenn die Auswertelogik dort aus den Messdaten Messgrößen bildet und wenn dazu beispielsweise die Verknüpfung mit der gesetzlichen Zeit erforderlich ist. Die wesentlichen Anforderungen an das Schutzniveau hinsichtlich des Eichrechts sind durch die WELMEC (European Cooperation in Legal Metrology) WG 7 auf europäischer Ebene vereinbart worden. In Deutschland sind die Anforderungen in der PTB–A 50.7 festgelegt. Hier ist beispielsweise beschrieben, wie die abrechnungsrelevanten Messwerte, Parameter und Zeitstempel auf dem Messgerät oder an einer Zusatzeinrichtung angezeigt werden müssen und welche Sicherheitsanforderungen (Authentizität, Integrität) für die Fernauslese erforderlich sind.

Wie können nun die Welten der Gateways und des Messwesens zusammen geführt werden? Dies stellt laut Dr. Ulrich Grottker kein größeres Problem dar: »Grundsätzlich sehe ich nicht, dass das Eichrecht die Einführung des Smart Metering in Deutschland verzögern könnte.«

Technisch stellten sich keine Probleme und über die rechtlichen Aspekte könnte man sich schnell einigen. Als Beispiel führt er den Gateway-Administrator an. Denn über Geräte, die dem Eichrecht unterliegen, hat der Administrator nicht die vollen Rechte. Er darf beispielsweise nicht einfach ein neues Betriebssystem aufspielen. »Hier haben wir schnell einen Kompromiss gefunden: Der Administrator kann das Gateway aus der Ferne kontrollieren, allerdings wurden seine Rechte etwas eingeschränkt, so dass Aktionen, die nicht mit dem Eichrecht in Einklang stehen, nicht ausgeführt werden können«, erklärt Grottker.



Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Energietechnik