Mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplangesetzes hat der Bundestag die Voraussetzungen für den energiewendetauglichen Netzausbau beschlossen. Bis auf umweltverbandliche Zeigefinger gab es weitgehend Zustimmung.
Bundeswirtschaftsminister Rösler betonte die mit dem Gesetz möglich gewordene Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Ausbauvorhaben auf Übertragungsnetzebene. »Das Bundesbedarfsplangesetz ist ein Meilenstein für den Netzausbau und damit für den Erfolg der Energiewende«, so der Minister. Planungs- und Genehmigungsverfahren würden dadurch beschleunigt. Die mit der Bundesfachplanung für die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Vorhaben zuständige Bundesnetzagentur sei auf die Aufgabe bestens vorbereitet. Der Bundesrat soll im Juni 2013 abschließend über das Gesetz beraten.
In Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz listet der Bundesbedarfsplan 36 Vorhaben auf, für die eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf festgelegt wurden. Konkrete Verläufe von Trassen und Standorten von Nebenanlagen wie Konvertern werden in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht ist letztinstanzlich für mögliche Rechtsstreitigkeiten zuständig, die sich aus dem Bundesbedarfsplan ergeben können.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller hält es »für einen Fehler«, dass »der Rechtsschutz bei Planungsfehlern und Streitfällen auf eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht beschränkt werden soll«. Der NABU erneuerte seine Kritik auch dahingehend, dass »Alternativen zu den Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber bislang nur unzureichend geprüft worden« seien. Die Planungsgrundlagen für den Netzausbau müssten kritisch gesehen werden, seien sie doch sowohl »auf eine maximale Auslastung von klimaschädlichen Kohlekraftwerken als auch auf die Abnahme von Einspeisespitzen aus Windenergie ausgelegt«.
Zustimmung erfuhr die Verabschiedung des Gesetzes von Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). »Die Energiewirtschaft erhofft sich von diesem gesetzlichen Verfahren eine höhere Verbindlichkeit und eine Beschleunigung des dringend notwendigen Netzausbaus in Deutschland, der zum Gelingen der Energiewende existenziell ist. Denn nur so kann der Netzausbau auf der Höchstspannungsebene mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten«. Nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 7. Juni erwartet sie »schon in diesem Jahr erste Anträge der Netzbetreiber für die Bundesfachplanung, der früheren Raumordnung«.
Müller erinnerte daran, dass ein Großteil der etwa 1.800 Kilometer benötigten Leitungen noch nicht genehmigt sei, insbesondere bedürfe es der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten »für die Leitung von Thüringen nach Bayern, die für die Systemstabilität in Süddeutschland insbesondere nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015 unabdingbar ist«.