Datenschutz wird nachgereicht

Die ePA kommt, aber mit technischen Einschränkungen

23. Mai 2019, 12:00 Uhr | HSK 2019
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit
© BMG

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Kritik an seinen Plänen für die elektronische Patientenakte zurückgewiesen. Spahn bestätigte in seiner Eröffnungsrede auf dem Hauptstadtkongress in Berlin, was Medien zuvor berichtet hatten.

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Zunächst, so Spahn, könne man ab 2021 noch nicht für jeden Arzt individuell festlegen, welche Inhalte der Patientenakte zur Ansicht freigegeben sind. »Ja, das ist wünschenswert, ja, da wollen wir auch hin, aber das klappt im ersten Schritt noch nicht. Aber im Rahmen dessen, was ich gerade beschrieben habe, ist die Hoheit beim Patienten«, so der Minister. Er wäre dankbar, fügte Spahn hinzu, »wenn diejenigen Gesellschafter der Gematik, die im Dezember einstimmig genau das beschlossen haben, was jetzt in den Medien kritisiert wird, nicht auf Twitter jetzt den Minister kritisieren würden, sondern stehen würden zu dem, was sie einstimmig beschlossen haben.«

Spahn verteidigte erneut das Tempo, mit dem er die Einführung der elektronischen Patientenakte vorantreibe. Debatten müssten am Ende auch Entscheidungen folgen. Für den Minister heißt das: »Machen und nachsteuern«. Das gilt allen Anschein nach auch bei der Patientenakte. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein, auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht.

Wenn Patienten in Zukunft ihre elektronische Akte nutzen und zum Beispiel vermeiden wollen, dass ihr Zahnarzt die Informationen vom Urologen lesen kann, haben sie zwei Möglichkeiten: Entweder, sie verbieten dem Urologen, ihr Untersuchungsergebnis in die Akte zu schicken - dann kann später aber niemand diese Unterlagen nutzen, auch nicht das Krankenhaus oder der Hausarzt. Oder sie verbieten dem Zahnarzt den Zugriff auf die Akte.

Über frühere Behandlungen erfährt er dann aber auch nichts. Übrig bliebe nur noch ein Bereich in der elektronischen Akte, in dem Patienten zum Beispiel Artikel aus der Apothekenumschau speichern oder Daten aus einer Gesundheitsapp unterbringen können. Doch mit solchen Informationen können Ärzte im Zweifel nicht viel anfangen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sagten Vertreter der Gematik gegenüber mehreren Abgeordneten, der Grund für die technischen Abstriche sei die kurze Frist gewesen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ihnen gesetzt hatte. Aufgrund dieses Zeitdrucks habe man sich entschieden, die Patientenakte Anfang 2021 erst einmal einzuführen und dann die Rechte für Patienten nachzuliefern. Die elektronische Patientenakte ist von der Bundesregierung seit knapp 15 Jahren geplant. Spahn hatte sich vorgenommen, sie in seiner Amtszeit endlich einzuführen.  (me)

 

 

 

 


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