Schwerpunkte
26. November 2020, 09:10 Uhr | Manne Kreuzer
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur plant im 2. Quartal 2021 einen zusätzlichen Frequenzbereich für WLAN bereitzustellen.
Das zusätzliche Spektrum von 480 MHz ermöglicht mehr Kapazität für WLAN-Anwendungen, unterstützt innovative Anwendungen und ermöglicht neue Nutzungen für Verbraucher und Industrie. Voraussetzung für die geplante Zuteilung des Frequenzbereichs durch die Bundesnetzagentur war eine Entscheidung auf der europäischen Ebene. Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) hat jetzt über die Einführung von WLAN im 6-GHz-Frequenzbereich entschieden.
Unter Beteiligung der Bundesnetzagentur wurden die technischen Grundlagen für einen gemeinsamen europäisch harmonisierten Markt für 6-GHz-WLAN geschaffen. Zugleich verabschiedete das ECC auch einen CEPT-Bericht, mit welchem der Europäischen Kommission empfohlen wird, diese technischen Bedingungen zur Einführung verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der EU zu regulieren.