Mobilfunkfrequenzen

Breitbandversorgung in der Fläche ab 2026

21. Juni 2021, 17:02 Uhr | WEKA FACHMEDIEN, Newsdesk
Zum Jahresende 2025 laufen die Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz aus. Die Frequenzen sollen künftig für die Breitbandversorgung in der Fläche genutzt werden.
© Bundesnetzagentur

In einem Szenarienpapier informiert die Bundesnetzagentur über die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz, deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen. Sie stellt fünf Szenarien für die Bereitstellung zur Disklussion.

In einem Szenarienpapier informiert die Bundesnetzagentur über die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz, deren Nutzungsrechte Ende 2025 auslaufen. Sie stellt fünf Szenarien für die Bereitstellung zur Disklussion.

Ausgangspunkt für das Szenarienpapier »Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz« der Bundesnetzagetur ist das Auslaufen der Frequenznutzungsrechte zum Ende des Jahres 2025.

»Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen wesentlich zur Breitbandversorgung in der Fläche bei. Diese Frequenzen sind ein wichtiger Baustein für die Versorgung mit mobilem Breitband, insbesondere in ländlichen Gebieten. Daher ist es wichtig, allen Marktbeteiligten rechtzeitig Rechts- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung von Frequenzen

Die Bundesnetzagentur stellt in seinem Szenarienpapier fünf Szenarien zur Diskussion:

  • Versteigerung der Frequenzen,
  • Verlängerung der Nutzungsrechte,
  • Kombination aus beiden Elementen,
  • Betreibermodell sowie
  • Ausschreibung.

Dabei werden insbesondere die Instrumente in den Blick genommen, die die Versorgung der Bevölkerung verbessern.

Das Szenarienpapier der Bundesnetzagentur enthält auch Überlegungen zu einer Negativauktion. Hierbei erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der den geringsten Förderbedarf für den Mobilfunkausbau in bislang nicht lukrativen Gebieten hat. Die Negativauktion soll dabei auch im Kontext mit anderen Fördermitteln betrachtet werden. 

Die Wahl eines Szenarios für die Bereitstellung der Frequenzen und die weitere Ausgestaltung steht in engem Zusammenhang mit der marktlichen Entwicklung und den jeweiligen Geschäftsmodellen der Marktteilnehmer.

Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Breitbandversorgung der Bevölkerung gerade in ländlichen Gegenden zu verbessern. Dies soll bei der erneuten Bereitstellung der Frequenzen ab 2026 besonders in den Fokus genommen werden. Zugleich soll der nachhaltige Wettbewerb auf der Infrastruktur- und Diensteebene gefördert werden.

Kommentare erwünscht, bis 23. August

Um die Diskussion anzuregen und frühzeitig zu strukturieren, hatte die Bundesnetzagentur im Sommer vergangenen Jahres den »Frequenzkompass« veröffentlicht und dem Markt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen stellt die Bundesnetzagentur nunmehr Grundsätze und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen zur Anhörung, um die Interessen der Marktbeteiligten und damit das weitere Vorgehen auszuloten.

Bis zum 23. August 2021 kann das Szenarienpapier »Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung der Frequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz« kommentiert werden. Es kann zusammen mit weiteren Informationen zum mobilen Breitband auf der Website: www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband abgerufen werden.


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