GSM-Richtlinie wird flexibler

Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band

16. September 2009, 15:46 Uhr |
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Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band


Mobil durch Zellteilung

Mobilfunknetze bestehen aus vielen Funkzellen. Typischerweise bedient jeder Antennen-Standort drei Funkzellen.

Die Reichweite einer Funkzelle wird wesentlich durch das benutzte Frequenzband bestimmt: Je niedriger die Frequenz, desto besser die Signalausbreitung. Heute läuft UMTS in Europa auf dem 2,1-GHz-Band, während GSM auf den 900-MHz- und 1800-MHz-Bändern arbeitet.

In der Praxis bedeutet dies, dass in dünner besiedelten Gebieten die GSM-900-Basisstationen weiter voneinander entfernt stehen können, als es für UMTS 2100 notwendig wäre. In Städten hingegen ist nicht die Reichweite, sondern die geforderte Netzkapazität ausschlaggebend für den Abstand der Basisstationen. Hier bietet die Nutzung der niedrigeren Frequenzen in erster Linie eine bessere Netzqualität innerhalb von Gebäuden.

Der Vergleich der Zellgrößen (siehe Grafik) zeigt, dass UMTS (HSPA) auf 900-MHz für Datendienste mit 1 Mb/s die gleiche Zellgröße erlaubt wie GSM (ebenfalls auf 900 MHz) für Sprachdienste. Für Netzbetreiber bedeutet dies, dass sie die Breitbandabdeckung, basierend auf existierenden GSM-Basisstationsstandorten, ausbauen können.

Nach einer Studie von Nokia Siemens Networks lässt sich die Zahl der Standorte um 65 Prozent senken, was ein schlagendes Argument für den Einsatz von 900 MHz ist. (wo)

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Vergleich der Fläche von Mobilfunkzellen (in qkm) für GSM/WCDMA bei einer Betriebsfrequenz im 900-MHz-Band bzw. 2100.MHz-Band.


Was steckt hinter der GSM-Richtlinie?

Die GSM-Richtlinie von 1987 wies bestimmte Funkfrequenzen (im 900-MHz-Band) ausschließlich GSM-Diensten zu. Diese Richtlinie musste nun überarbeitet werden, um den Einsatz modernerer Drahtlostechnologien der nächsten Generation zu erlauben, für die diese Funkfrequenzen ebenfalls dringend benötigt werden. Das 900-MHz-Band kann aber für andere Systeme nur geöffnet werden, wenn die technische Machbarkeit der Koexistenz mit GSM-Diensten feststeht. Für das erste neue System, UMTS, war die Kompatibilität bereits nachgewiesen.

Im November 2008 reagierte die Europäische Kommission auf das zunehmende Tempo des technologischen Wandels und schlug eine Änderung der Richtlinie vor, damit neue Technologien neben dem GSM-System im 900-MHz-Band eingesetzt werden können. Konkret schlug sie vor, die bislang nur der Mobiltelefonie zugewiesenen Funkfrequenzen auch für andere, hochmoderne Technologien zu öffnen, und zwar zunächst für Breitband-Mobilfunkdienste der 3. Generation (3G) wie UMTS (Universal Mobile Telecommunications System). Diesen Vorschlag hat das Europäische Parlament im Mai 2009 gebilligt (MEMO/09/219).

Nach der nun erfolgten endgültigen Zustimmung der 27 in der EU für Telekommunikation zuständigen Minister kann die reformierte Richtlinie sofort in Kraft treten. Die neuen Vorschriften erleichtern übrigens auch die Anpassung von Frequenzzuweisungen im 900-MHz-Band, so dass demnächst selbst Hochgeschwindigkeits-Breitbandtechnologien der 4. Generation eingeführt werden können. Auch via GSM kann natürlich schon jetzt mobil gesurft werden, allerdings bedeutend langsamer. Die Geräte der Endnutzer werden wie bisher problemlos funktionieren, können mit neuer Technik aber auch den Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten ermöglichen. Dank sinkender Netzkosten aufgrund der Nutzung niedrigerer Frequenzen wird sich die reformierte Richtlinie in wirtschaftlicher Hinsicht positiv auf den Sektor auswirken und die Einführung neuer Drahtlosdienste fördern.

Die Nutzung des 900-MHz-Bandes für UMTS senkt potenziell die Kosten für den Ausbau, weil weniger Basisstationen eine größere Fläche versorgen können. Somit sinkt der Zahl der benötigten Standorte für Funkmasten. Die Suche nach geeigneten Standorten stellt für die Mobilfunkbetreiber ein wachsendes Problem dar: Zum einen sind die besten Plätze oft schon belegt, und zum anderen gibt es gegen die Funkmasten Widerstände in der Bevölkerung. Hinzu kommen natürlich die Miete sowie Infrastruktur- und Betriebskosten für diese Basisstationen. (wo)


  1. Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band
  2. Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band
  3. Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band
  4. Grünes Licht für 3G im 900-MHz-Band
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