Wie geht es weiter?
Die geänderte Richtlinie wird voraussichtlich im kommenden Oktober in Kraft treten. Die Kommission hatte die Überarbeitung der GSM-Richtlinie parallel zur Reform des für die Telekommunikation geltenden EU-Rechtsrahmens vorgeschlagen. Die neugefasste GSM-Richtlinie ist die erste von mehreren wichtigen Richtlinien im Telekommunikationssektor, über die verhandelt wurde. Die Einigung zwischen Parlament und Rat ebnet nun den Weg für eine stärkere drahtlose Wirtschaft.
Die überarbeitete Richtlinie wird nun im September vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und vom Vorsitzenden des Ministerrates unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Kommission eine Entscheidung erlassen, die am gleichen Tag wie die geänderte Richtlinie in Kraft treten wird. Sie wird die technischen Vorschriften enthalten, die im Einklang mit der Richtlinie das Nebeneinanderbestehen von GSM-Diensten (2G-Mobiltelefonie) und UMTS-Systemen (3G-Mobiltelefone, die zusätzlich zu üblichen Telefondiensten mobiles Hochgeschwindigkeits-Internet bieten) im GSM-Frequenzband regeln. Diese Entscheidung wird auf der EU-Frequenzentscheidung beruhen, die einen Mechanismus für die Annahme technischer Harmonisierungsvorschriften aufgrund der Vorarbeit nationaler Frequenzfachleute vorsieht. Darin verankert ist außerdem die Möglichkeit von Änderungen zwecks Aufnahme technischer Nutzungsparameter für weitere Nicht-GSM-Systeme, deren Kompatibilität zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden kann. Die nationalen Behörden werden dann sechs Monate Zeit haben, um die Richtlinie umzusetzen und die Entscheidung anzuwenden, damit die GSM-Frequenzen tatsächlich für 3G-Dienste zur Verfügung stehen. In manchen europäischen Ländern haben die Betreiber 3G über 900 MHz, quasi im Vorgriff auf eine europaweite Zulassung, bereits implementiert. »In einigen Ländern konnten wir bereits äußerst positive Erfahrungen damit sammeln, so zum Beispiel in Finnland «, berichtet Arne Schälicke. Andere Netzbetreiber, zum Beispiel in Deutschland, haben ihre Infrastruktur bereits nachgerüstet und müssen sie nur noch freischalten.
»Andere Netzbetreiber warten auf LTE«, weiß Adrian Etzbach. Und einige müssen sich über eine Neuverteilung der Frequenzen noch einigen. Denn bei 3G ist es essenziell, dass zusammenhängend 5 MHz Kanalbreite bereitstehen. Das ist nicht immer der Fall, weil die Aufteilung der Sendefrequenzen sich ursprünglich nach den Erfordernissen für GSM richtete. GSM benötigt nur 200 kHz Kanalbreite. Die Situation wechselt von Land zu Land. »In Deutschland ist sie etwas unübersichtlicher, das heißt etwas zerstückelter, als in anderen Ländern «, berichtet Adrian Etzbach.
Für alle Nutzer, die auch weiterhin nur telefonieren und per SMS kommunizieren wollen, bleibt alles beim Alten. Der Ausbau sollte Handytelefonate via GSM nicht beeinträchtigen, hieß es ausdrücklich seitens der Europäischen Kommission.
Der Branchenverband Bitkom erwartetet zumindest in den kommenden ein bis zwei Jahren »keine dramatischen Veränderungen« für die Verbraucher in Deutschland. Dennoch: »Sollte auf dem Frequenzbereich künftig allerdings UMTS oder sogar noch neuere Technologie der so genannten vierten Generation in Form von LTE ausgebaut werden, sind wegen des technischen Aufwands in der Umstellungsphase Beeinträchtigungen beim mobilen Telefonieren wahrscheinlich«, prophezeit Bitkom-Experte Manfred Breul.
Die Mobilfunkindustrie hat zur Vermeidung von Engpässen diverse Konzepte ausgearbeitet und in ihre Technik einfließen lassen. So bietet Nokia Siemens Networks mit seiner »Flexi Base Station« eine extrem kompakte und Energieeffiziente Basis Station, die alle Radio-Standards (GSM/EDGE, WCDMA/HSPA, LTE) unterstützt und damit die Netzevolution entlang der EU-GSM-Richtlinie auf effiziente Weise gestattet. Darüber hinaus erlaubt die WCDMA Frequency Refarming Solution von Nokia Siemens Networks den Netzbetreibern, den Bandbreitenbedarf für WCDMA von 5,4 MHz auf 4,2 MHz reduzieren. Die Folge ist, dass für den weiterlaufenden GSM Betrieb 1,2 MHz mehr Spektrum als mit anderen Lösungen zur Verfügung steht. (wo)