Das Landgericht München I hat in zwei weiteren Patentverletzungsverfahren – genauer gesagt aus einem Patent und aus einem Gebrauchsmuster – zwischen Infineon Technologies und Innoscience im Bereich der Galliumnitrid-(GaN)-Technologie zugunsten von Infineon entschieden.
In den Verfahren geht es um die unerlaubte Nutzung der von Infineon patentierten GaN-Technologien durch das chinesische Unternehmen Innoscience. Mit den heutigen Entscheidungen verbietet das Gericht Innoscience, weitere patentverletzende Produkte in Deutschland herzustellen, zu verkaufen und zu vermarkten. Darüber hinaus verpflichtet das Gericht Innoscience zur Zahlung von Schadenersatz an Infineon.
Es handelt sich bereits um die dritte und vierte juristische Niederlage von Innoscience in einer Serie von Gerichtsverfahren, in denen jeweils entschieden wurde, dass Produkte von Innoscience Infineon-Patente verletzen. Gerichte und Behörden in den USA und in Deutschland haben wiederholt festgestellt, dass Produkte von Innoscience geistige Eigentumsrechte von Infineon verletzen. Bereits am 1. August 2025 hatte das Gericht in einem ersten deutschen Verfahren gegen Innoscience entschieden. Darüber hinaus hatte am 7. Mai 2026 die Full Commission der US International Trade Commission (ITC) festgestellt, dass Innoscience ein Infineon-Patent im Bereich der GaN-Technologie verletzt hat. Zusätzliche Verfahren wegen der Verletzung von weiteren Infineon Patenten sind in den USA und Deutschland anhängig.