Grundsatzentscheidung zum ElektroG: Ein Schuh ist ein Schuh!
Das VHG München hat eine wohl richtungsweisende Entscheidung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) getroffen. Das Gericht entschied rechtskräftig, dass ein Sportschuh mit elektronischem Bauteil nicht unter das ElektroG fällt.