Punktehandel wird endlich sanktioniert

Was sich ab Juli im Straßenverkehr ändert

15. Juni 2026, 08:49 Uhr | Irina Hübner
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes tritt zum 1. Juli in Kraft.
© vegefox.com / stock.adobe.com

Wer am Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen. Denn zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft.

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Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC hatte sich bereits seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

Gesetzliche Grundlage für Scancars

Die StVG-Novelle enthält darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen im ruhenden Verkehr durch sogenannte Scancars. Damit sollen sowohl Schwarzparker (Parken ohne entsprechende Berechtigung) als auch Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden können.

Ob und in welchem Umfang sich diese Technik in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.

Frist für Bußgeldverfahren nach Verkehrsverstoß verlängert

Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.

Basis für den digitalen Führerschein geschaffen

Außerdem schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für den digitalen Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.

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