Autonomes Fahren

Zwischen Sicherheitsversprechen und Praxistest

27. August 2026, 07:18 Uhr | Irina Hübner
Der Sicherheitsgewinn durch autonomes Fahren muss sich erst in der Praxis beweisen, betont der DVR.
© Christoph Rieger, DVR

Das autonome Fahren in Deutschland steht vor einem entscheidenden Schritt: Nach diversen Erprobungsprojekten geht der Trend nun in Richtung regulärer fahrerloser Mobilitätsdienste. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht darin große Chancen für die Verkehrssicherheit, aber auch Risiken.

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Voraussetzung für autonomes Fahren im regulären Straßenverkehr ist jedoch, dass fahrerlose Fahrzeuge im realen Betrieb dauerhaft ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als konventionelle Fahrzeuge erreichen – und zwar für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Sicherheitsnachweis vor Regelbetrieb

Damit das Sicherheitspotenzial des autonomen Fahrens ausgeschöpft werden kann, fordert der DVR vor der Aufnahme des Regelbetriebs einen grundlegenden Sicherheitsnachweis für das jeweilige Fahrzeug unter Realbedingungen. Ein solcher Nachweis muss sich auch auf den vorgesehenen Betriebsbereich beziehen.

»Betriebs- und Ereignisdaten müssen fortlaufend ausgewertet und die Systeme stetig verbessert werden, um schwere und tödliche Unfälle weiter zu reduzieren«, betont DVR-Präsident Manfred Wirsch.

Vulnerable Verkehrsteilnehmende schützen

Fahrerlose Systeme müssen insbesondere Kinder, ältere Menschen, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rad-, Kraftrad- und E-Scooter-Fahrende zuverlässig erkennen und sich ihnen gegenüber regelkonform, vorhersehbar und defensiv verhalten.

Für Gefahrensituationen müssen zudem klare und praxiserprobte Abläufe festgelegt sein. Dazu gehören eine verlässliche Kommunikation zwischen Fahrgast und Leitstelle sowie eine eingespielte Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Sicherheitsdaten für die Unfallforschung nutzbar machen

Für eine belastbare Bewertung der Verkehrssicherheit sind aussagekräftige Sicherheitsdaten unverzichtbar: Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse – etwa das Überfahren roter Ampeln, Betriebsunterbrechungen des autonomen Fahrens oder manuelle Ferneingriffe durch die Leitstelle – müssen eindeutig Fahrten mit aktivierter automatisierter oder autonomer Funktion zugeordnet werden können. Die entsprechenden Informationen müssen gespeichert und für die Unfallforschung nutzbar gemacht werden.

Auch sicherheitsrelevante Softwareupdates müssen nachvollziehbar dokumentiert und für die zuständigen Behörden überprüfbar sein. Datenschutz und Cybersicherheit sowie regelmäßige Wartung und unabhängige technische Prüfungen bleiben dabei über die gesamte übliche Lebensdauer des Fahrzeugs unerlässlich.

Grenzen autonomer Technik

Der DVR warnt zugleich vor überzogenen Erwartungen an die Leistungsfähigkeit autonomer Systeme. Auch wenn autonome Fahrzeuge in vielen Situationen zuverlässiger reagieren als Menschen, unterliegen sie dennoch physikalischen Gesetzen. Zu den besonderen technischen Herausforderungen gehören Situationen mit sehr kurzen Reaktionszeiten, ungewöhnliches menschliches Verhalten, Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmender, Manipulation oder fehlerhafte Ausrichtung von Sensoren. 

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