16. Juni 2011: Es ist soweit – die EU-Kommission hat die erste Stufe der EU-Motorenverordnung M640/2009 erlassen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren in Verkehr gebracht werden, die im Dauerbetrieb und im Leistungsbereich von 0,75 kW bis 375 kW mindestens der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen. Ziel der EU-Motorenverordnung M640/2009 ist es, die Energieeffizienz von Elektroantrieben zu steigern. Allein in Deutschland ließen sich laut ZVEI 38 Milliarden Kilowattstunden durch den intelligenten Einsatz elektrischer Antriebstechnik in Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen einsparen.