Das neue Energiesteuergesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, das Anmeldeverfahren sowie die Energiesteuer-Rückerstattung für BHKW- und KWK-Anlagen.
Um diese Auswirkungen näher zu erläutern, führen das BHKW-Infozentrum und BHKW-Consult eintägige Intensivseminare unter dem Titel »Bestimmungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für KWK-Anlagen« durch.
Das Energie- und Stromsteuer-Seminar findet in einer Kleingruppe mit meist 15-25 Teilnehmern statt und richtet sich an Planern von BHKW-Anlagen, BHKW-Betreiber, BHKW-Hersteller, Energieversorger und Contractoren. Die nächsten Seminare finden am 13. Juni 2013 in Berlin, am 29. August 2013 in Leipzig sowie am 26. September 2013 in Stuttgart statt.
Hintergrund
Am 26. März 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen die Umsetzungsregelungen zu den §53, §53a und §53b Energiesteuergesetz erlassen. Aufgrund der Beschränkung der vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung auf den Zeitraum der Abschreibung (AfA) kann sich die Wirtschaftlichkeit bestehender BHKW-Anlagen verändern.
Außerdem sind alle KWK-Anlagen - auch die bestehenden - bei der Abgabe der Energiesteuer-Rückerstattungs-Anträge für das Jahr 2012 wie Neuanlagen im Sinne des novellierten Energiesteuergesetzes zu werten. Daher muss den Erstantrag eine Vielzahl zusätzlicher Unterlagen beigefügt werden.