Ab 2015

Bund fördert kommunale Energieeffizienz-Netzwerke

12. Januar 2015, 16:10 Uhr | Hagen Lang

In Energieeffizienznetzwerken verbreitet sich Wissen am schnellsten. Um Kommunen bei deren Aufbau zu unterstützen, bereitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle derzeit ein Förderprogramm vor, für das ab Mitte Januar Förderanträge gestellt werden können.

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Im Industriebereich haben sich Energieeffizienz-Netzwerke als erfolgreichste Instrumente zur Verbreitung von geldwertem Know-how erfolgreich etabliert. Damit auch Kommunen von erfolgreichen Projekten untereinander lernen können, bereitet das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) ein Förderprogramm zur Errichtung kommunaler Energieeffizienz-Netzwerke vor, für das ab Mitte des Monats Förderanträge gestellt werden können. Über die im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen wurde das BAFA mit der Administration des Förderprogrammes beauftragt.

In Energieeffizienz-Netzwerken lassen sich geeignete Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs identifizieren und die Umsetzung von Einsparzielen, die sich die Netzwerkteilnehmer selbst setzen, begleiten. Neben dem verantwortlichen Teammanager ist der energietechnische Berater erster Ansprechpartner der Kommunen bei der Umsetzung ihrer Effizienz-Anstrengungen, gegebenenfalls unterstützt auch ein Moderator die Kommunikation der Kommunen miteinander.

Förderfähig ist die Einrichtung, der Aufbau und der Betrieb von Effizienz-Netzwerken. Antragsberechtigt sind Netzwerkmanager sowie (bei Nennung einer natürlichen Person als Ansprechpartner) juristische Personen. Maximal 3000 Euro pro Netzwerk werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Netzwerkmanager ausgezahlt, der die Zuschüsse an die Netzwerkteilnehmer weiterzuleiten hat.

In der Netzwerkphase sind alle Personal- und Sachausgaben für den Ausbau, die Einrichtung und den Betrieb eines Energieeffizienz-Netzwerkes förderfähig, die im Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeiten anfallen, notwendig und angemessen sind. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent ​der förderfähigen Ausgaben. Der jährliche Zuschuss ist auf höchstens 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer beschränkt.

Davon abweichend sind im ersten Jahr der Netzwerkphase Ausgaben für den energietechnischen Berater bis zu 70 Prozent förderfähig. Der Zuschuss im ersten Jahr beträgt höchstens 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 421 – Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel.: +49 (0)6196 908-269


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