Die Niederspannungsrichtlinie betrifft alle elektrischen und elektronischen Geräte mit Eingangsspannungen von 50 V bis 1000 V Wechselspannung beziehungsweise 75 V bis 1500 V Gleichspannung. Ihre Hauptaussage ist, dass diese Geräte sicher sein müssen und keinerlei Schaden an Menschen, Haustieren und Sachen verursachen dürfen. Sie betrifft sowohl eingebaute Komponenten als auch Komplettgeräte.
Diese Richtlinie weist eine Besonderheit auf: Wird eine EN-Sicherheitsnorm verabschiedet, die ein Produkt nach der Niederspannungsrichtlinie abdeckt, kann diese Norm sofort veröffentlicht werden; sie muss nicht zuvor im Amtsblatt der EU verzeichnet werden. Dazu muss jedoch geprüft werden, ob bereits vorhandene oder ältere Standards im Amtsblatt immer noch aktuell sind für die CE-Kennzeichnung nach der Niederspannungsrichtlinie. Die Richtlinie besagt unter anderem, dass der Hersteller zu jedem Produkt eine technische Dokumentation anlegen muss und legt die Art der darin enthaltenen Informationen und Dokumente fest. Die Dokumentation muss beim Hersteller vorliegen, sofern dessen Firmensitz in der EU ist; andernfalls ist die europäische Vertretung oder der Importeur dafür zuständig. Sie hilft die Frage zu klären, ob ein Produkt überhaupt sicher ist und dient darüber hinaus dem Nachweis, dass die Sicherheit eines Produktes richtig beurteilt wurde. Zu diesem Zweck muss der Hersteller beziehungsweise der Importeur die Dokumentation auch den unabhängigen Prüfstellen zur Produktbeurteilung vorlegen. Sie muss für zehn Jahre nach der Herstellung des letzten Produkts unverändert aufbewahrt werden.
EMV-Richtlinie
Ebenfalls wichtig für Netzteile ist die EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit). Sie betrifft alle Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen könnten oder deren Leistung von elektromagnetischen Störungen beeinflusst wird. Ihr Hauptziel ist der Schutz von Funkkommunikation, Telekommunikation und öffentlichen Stromversorgungsnetzen sowie Geräten, Anlagen und Systemen, die damit verbunden sind. Auch sie gilt sowohl für autonome als auch für in Geräte eingebaute Netzteile. Die Richtlinie erfordert Prüfungen gemäß gültiger Produktnormen oder allgemeiner Normen. Sollten diese für das konkrete Produkt nicht vorhanden sein, wird anhand angemessener nationaler Normen geprüft.
Auch die EMV-Richtlinie macht klare Vorgaben, welche Informationen die technische Dokumentation beinhalten muss. Zum 20. Juli 2007 wird die EMV-Richtlinie durch die Richtlinie 2004/108/EC ersetzt, die im Dezember 2004 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Nach dieser neuen Richtlinie sind Prüfungen durch zuständige Prüfstellen nicht mehr obligatorisch sondern optional. Dafür werden die Hersteller beim Einhalten der Richtlinie stärker in die Pflicht genommen. In der neuen Fassung grenzt sie sich außerdem deutlicher von anderen Richtlinien ab und vereinfacht die notwendige Prozedur zur Bewertung eines Produktes.
Auch die Rolle der für die Prüfung benannten Stellen ist klar spezifiziert. Bringt ein Hersteller ein Produkt auf den Markt, hat er die Pflicht, dieses Produkt auch weiterhin zu beobachten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sollte sich im Gebrauch herausstellen, dass potenzielle Gefahren von dem Produkt ausgehen. Die neue Richtlinie macht konkrete Vorgaben zur Marktbeobachtung und benennt entsprechende Maßnahmen. Außerdem schafft die Richtlinie neue Regeln für stationäre Anlagen.
Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie sowie die eingangs erwähnten Normen und Richtlinien decken in den meisten Anwendungsfällen die rechtlichen Forderungen für Netzteile ab. In besonderen Einsatzbereichen beispielsweise der Telekommunikation, bei Aufzügen, bei Schienenfahrzeugen oder in der Medizintechnik können zudem weitere Normen oder Richtlinien relevant werden.
Ralf Higgelke, Design&Elektronik
Autoren:
Udo Schweizer ist bei Lambda für den Technischen Support zuständig
Nora Crocoll ist für das Redaktionsbüro Stutensee tätig
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