Batterien: Ab März 2010 kein Marktzugang ohne Registrierung

27. November 2009, 11:06 Uhr | Engelbert Hopf, Markt&Technik

Am 1. Dezember 2009 tritt mit dem neuen Batteriegesetz (BattG) für Batterienhersteller die Pflicht zur Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA) in Kraft.

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Das Vermarktungsverbot von Batterien bei fehlender Registrierung folgt dann zum 1. März 2010. Das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) ist die Umsetzung der auf europäischer Ebene gültigen Batterie-Richtlinie, die am 2. Mai 2006 in Kraft getreten ist.

Nach dem neuen Gesetz sind NiCd-Gerätebatterien weitgehend verboten. NiCd-Batterien in Notleuchten, Alarmsystemen und medizinischen Geräten sind weiterhin erlaubt. Auch in schnurlosen Werkzeugen sind diese weiterhin zugelassen; hier steht aber vier Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie eine Überprüfung an. Für Bleibatterien im Starter- und Industriebereich gibt es kein Verbot und keine Einschränkungen.

Die Sammelquote für Gerätebatterien wurde auf 35 Prozent (bis Ende 2012) und im Anschluss daran auf 45 Prozent (bis Ende 2016) festgelegt. Die Mindesteffizienz für das Recycling von Altbatterien beträgt 65 Prozent bei Blei-Säure-Batterien bzw. 75 Prozent bei NiCd-Batterien bezogen auf das durchschnittliche Gewicht.

Eine Reihe noch offener Punkte wie etwa die Kennzeichnung von Gerätebatterien mit der Kapazität, oder die Berechnung/Bewertung der Verwertungseffizienz, wird im Komitologieverfahren auf EU-Ebene gelöst werden und auf nationaler Ebene Niederschlag in einer das BattG ergänzenden Verordnung finden. Am 3. Februar 2010 lädt der ZVEI zu einer Informationsveranstaltung über das neue Batteriegesetz und seine Auswirkungen in Frankfurt am Main ein. 


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