Kommunale Beleuchtungssanierung
Bis zu 60 % Förderung
Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalrichtlinie zum 1. August 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) die Förderquoten für die kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich um 10 Prozentpunkte angehoben.