EU Gesetz zu Lieferketten

Macht die EU Lieferketten zur Bürokratiefalle?

13. August 2026, 12:40 Uhr | Karin Zühlke
Adobe Schmuckbild China Deutschland Export - Zwei Container mit den Flaggen beider Staaten aufgedruckt
© stock.adobe.com / bao

Mit Blick auf das geplante EU-Gesetz zur Diversifizierung der europäischen Lieferketten und Beschaffungsquellen empfiehlt der BME, die regulatorischen Vorgaben maßvoll einzusetzen: Leitplanken sind wichtig. Die EU sollte jedoch möglichst auf direkte Vorgaben verzichten.

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Europäische Unternehmen sollen ihre Lieferketten stärker diversifizieren und Monopolabhängigkeiten, insbesondere von China, zeitnah abbauen. Ein entsprechender Gesetzvorschlag wird gegenwärtig von der EU-Kommission vorbereitet. Ihr Ziel ist dabei nicht nur die Sicherung der nachhaltigen Versorgung der europäischen Wirtschaft mit dringend benötigten Gütern und Rohstoffen. Es geht auch um den besseren Schutz vor geopolitischen Krisen.

„Diversifizierung und Risikomanagement sind Kernthemen des Einkaufs und unserer Community. Versorgungssicherheit und Schutz liegen im elementaren Interesse von Unternehmen. Hier seitens der EU mit anzusetzen, befürworten wir. Wir sehen jedoch erhebliche Herausforderungen bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung mehrerer Bezugsquellen“, betont BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Lars Kleeberg.

Starre Vorgaben

So sei schon heute die Freigabe zusätzlicher Lieferanten oder alternativer Bauteile in vielen Industriebranchen mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Damit würden starre Vorgaben zur maximalen Beschaffungsquote bei einem Hersteller erhebliche logistische und administrative Zusatzaufwände verursachen, ohne zwangsläufig die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die Konsequenzen wären ein erhöhter Personalbedarf, steigende Kosten und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. „Wir sehen auch die Gefahr einer Schwächung von Innovation und Technologieführerschaft“, so Kleeberg weiter.

Zusätzliche Bürokratie durch Berichtspflichten

Die vorgesehenen Berichtspflichten und Resilienzpläne sollten von der EU mit besonderer Sorgfalt ausgestaltet werden, so dass der bürokratische Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern gestärkt wird.

Erhalt internationaler Wettbewerbsfähigkeit durch globale Beschaffungsmärkte

Bei allen Maßnahmen zur Erhöhung der Lieferkettenresilienz ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche industrielle Wertschöpfungsketten auf globalen Beschaffungsmärkten basieren. So sind viele europäische Unternehmen auf den Bezug von Komponenten und Vorprodukten aus Drittländern, insbesondere aus Asien, angewiesen. Zusätzliche regulatorische Anforderungen oder Beschränkungen würden die Kostenstruktur spürbar belasten. Sie wären nach Kleebergs Einschätzung „der falsche Weg, denn dadurch werden Innovationen gebremst, die Markteinführung neuer Produkte verzögert und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“.

Der BME empfiehlt, anstelle starrer Quoten und Mindestanzahlen von Lieferanten einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen. So könnten Unternehmen verpflichtet werden, wesentliche Lieferkettenrisiken zu analysieren und angemessene Maßnahmen zur Absicherung ihrer Versorgung zu treffen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen sollte durch die Unternehmen selbst unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktes erfolgen.

Kleeberg: „Leitplanken sind wichtig. Die EU sollte jedoch möglichst auf direkte Vorgaben verzichten. Der Einkauf ist krisenerprobt und steuert das Lieferanten- und Risikomanagement seines Unternehmens sehr erfolgreich. Es sollte deshalb auch weiter in seinen Händen bleiben.“


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