EU macht Bremsassistent zur Pflicht

27. November 2009, 14:08 Uhr | Björn Graunitz, Elektronik automotive

Vom 24.02.2011 an müssen alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugtypen in der EU serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Aufgrund einer weiteren EU-Verordnung wird ab November 2014 auch das Schleuderschutz-ESP zur Pflicht.

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Für mehr »Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern« sind beide Vorschriften ein Teil einer neuen EU-Verordnung. Tritt der Fahrer ruckartig auf die Bremse, schließt das Bremsassistenzsystem auf eine Notsituation und erhöht blitzschnell den Bremsdruck. Dies verkürzt den Bremsweg und soll dabei helfen, eine drohende Kollision zu verhindern. Laut Untersuchungen der EU zufolge ließen sich bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen in Europa jährlich bis zu 1100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden.

Bereits heute arbeiten zahlreich Unternehmen der Automobilbranche, wie Bosch an vorausschauenden Systemen, die mit zusätzlichen Radar- und teilweise auch Videosensoren den Verkehr vor dem Fahrzeug erfassen. »Künftige Notbremssysteme interpretieren die Verkehrssituation und bieten dem Fahrer eine intelligente Bremsunterstützung«, erläutert Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control. »Entsprechende Systeme werden in den kommenden Jahren in immer mehr Fahrzeugmodellen angeboten. Im Jahr 2010 geht ein solches System von Bosch bei Audi erstmals in Serie.«

Bremsassistenzsysteme reduzieren nicht nur die Verletzungsgefahr für Fußgänger, sie helfen auch bei der Vermeidung von Auffahrunfällen. So zeigen Auswertungen der »German In-Depth Accident Study«-Unfalldatenbank (GIDAS) von Bosch, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst und die Hälfte der Fahrer nicht die volle Bremsleistung nutzt. Das vorausschauende Notbremssystem von Bosch unterstützt in drei Stufen: Mittels der Kollisionswarnung erkennt das System ein potenzielles Hindernis und warnt den Fahrer – erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck. Reagiert der Fahrer nun und bremst selbst, erhöht das System mit dem vorausschauenden Notbremsassistenten den Bremsdruck entsprechend, damit das Fahrzeug nicht auf das Hindernis prallt. Reagiert der Fahrer gar nicht und ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab.

Eine Analyse der GIDAS-Daten zeigt zudem, dass sich mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu drei von vier Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden hätten lassen. Mit der EU-Verordnung zum verbesserten „Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern« werden neben der Verpflichtung des Bremsassistenten auch strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme gültig. Dies soll die Verletzungsgefahr von Fußgängern oder Radfahrern bei Unfällen mindern.

Die Verkehrssicherheit erhöhen will auch eine weitere Verordnung, die bereits im August 2009 in Kraft getreten ist. Sie schreibt unter anderem für alle Fahrzeuge schrittweise bis November 2014 den verpflichtenden Einsatz von ESP vor. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab November 2015 auch mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.


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