Das 60-GHz-Radarmodul AK5816AIM erkennt Stürze, Vitalwerte und Bewegung ganz ohne Kamera. Es erschließt neue Einsatzfelder in Fahrzeugkabine, Medizintechnik und Perimeter-Security - doch wo vereinfacht die integrierte lokale KI-Verarbeitung es, die DSGVO-Anforderungen einzuhalten, und wo nicht?
Kameras sind in vielen sensiblen Räumen unerwünscht - im Bad, im Schlafzimmer, im Pflegezimmer. Genau hier setzt eine neue Bauteilkategorie an, die in den vergangenen Wochen für Aufsehen in der Sensorik-Branche gesorgt hat: Antenna-in-Module-Radar im 60-GHz-Band. Der japanische Halbleiterhersteller Asahi Kasei Microdevices (AKM), vertreten durch seinen deutschen Distributor Atlantik Elektronik GmbH, hat das Modul AK5816AIM in Serie gebracht, das Bewegung, Haltung, Raumposition und sogar die Atemfrequenz mehrerer Personen gleichzeitig erfasst - vollständig ohne optische Erfassung. Der Spezialdistributor Atlantik Elektronik hat wenig später die Verfügbarkeit im DACH-Raum bestätigt, womit das Bauteil auch für europäische Entwicklerteams direkt greifbar wird.
Technisch bündelt das Modul, was bislang aufwendige Einzelentwicklung erforderte: Auf einem kompakten, 23 x 23 Millimeter großen BGA-Substrat sind vier Sende- und vier Empfangsantennen (4Tx/4Rx) bereits werkseitig auf das 60-GHz-Band abgestimmt. Für Entwicklerteams entfällt damit das komplexe und fehleranfällige Hochfrequenz- und Leiterplattendesign auf Spezialsubstraten vollständig; das Signal-Streaming lässt sich direkt auf Standard-FR4-Platinen routen. Über SPI- oder UART-Schnittstellen liefert das Modul 3D-Punktwolken und Range-Doppler-Matrizen an nachgelagerte Embedded-Prozessoren, wo leichtgewichtige TinyML-Modelle - etwa von AKMs Kooperationspartnern Aizip, Algorized, Sigma0 oder Nisshinbo Micro Devices - die eigentliche Mustererkennung übernehmen. Auf Seiten der Hardware genügen dafür bereits gängige Arm-Cortex-M4/M33/M55-Controller mit Vector-Extensions oder dedizierte NPUs wie STM32N6 oder NXP i.MX RT; die trainierten Modelle kommen mit einem Speicherbudget von unter 100 kB RAM aus.
Das Verkaufsargument »kameralos, damit datenschutzfreundlich« ist attraktiv, spezielle Anwendungen im Gesundheitsbereich zählen jedoch zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Vitalwerte, Atemfrequenz und Sturzdaten sind Gesundheitsdaten und fallen unter die besonders geschützten Daten nach Artikel 9 DSGVO. Dass die KI-Auswertung lokal im Edge-Gerät stattfindet und keine Rohdaten das Gerät verlassen, ist ein starkes Argument für Privacy by Design im Sinne von Artikel 25 DSGVO - es ersetzt aber nicht die übrigen datenschutzrechtlichen Pflichten.
Wer ein solches System betreibt, benötigt weiterhin eine tragfähige Rechtsgrundlage, in aller Regel eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen, bei systematischer Überwachung sensibler Bereiche meist zusätzlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO sowie klare Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 sowie ein Löschkonzept für alle gespeicherten Auswertungen. In Pflegeeinrichtungen und am Arbeitsplatz kommen überdies Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie bei der Überwachung von Beschäftigten § 26 BDSG hinzu; bei vulnerablen Personengruppen, etwa Pflegeheimbewohnern mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit, ist die Frage der wirksamen Einwilligung gesondert und sorgfältig zu klären. Für Hersteller, Integratoren und Vertrieb bedeutet das: »kameralos« und »lokal verarbeitet« sind starke, ehrliche Verkaufsargumente - aber Bausteine einer DSGVO-konformen Lösung, nicht deren automatische Erfüllung.
Für die europäische Elektronikbranche liegt der eigentliche Wert des AK5816AIM weniger im Sensor selbst als in der Demokratisierung der Radar-Entwicklung. Weil das aufwendige HF- und Antennendesign bereits im Modul steckt, können Teams ohne eigene Hochfrequenz-Expertise binnen weniger Wochen von der Idee zum Prototyp gelangen - ein Zeitvorteil, der angesichts des wachsenden Wettbewerbsdrucks aus Asien im Sensorikmarkt kaum zu unterschätzen ist.
Wer diesen Vorsprung nutzen will, sollte die Chance von Anfang an mit einem sauberen Datenschutzkonzept verbinden - nicht als nachträgliche Pflichtübung, sondern als integralen Bestandteil des Produktdesigns.
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