Interessant bei der Frage in welcher Art und Weise die Rechte verletzt wurden, war die Antwort von rund 68 Prozent der Unternehmen: Es liegt keine Verletzung von Schutzrechten vor, dafür aber vermeidbare Herkunftstäuschungen. Wie auch bei einigen vorangegangenen Fragen waren auch hier Mehrfachnennungen möglich.