Nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle wächst die Kritik an der Organisation der Drohnenabwehr. Politik und Experten sehen Handlungsbedarf.
Nach der Entdeckung einer mutmaßlichen Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird über die Organisation der Drohnenabwehr in Deutschland diskutiert. Neben den Ermittlungen rücken Zuständigkeiten, technische Ausstattung und der Schutz kritischer Infrastruktur in den Fokus.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), spricht sich für eine Zentralisierung der Zuständigkeiten beim Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundespolizei aus. Die bisherigen Erkenntnisse zeigten die Dringlichkeit, neue Antworten auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen zu finden. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler hält hingegen die bestehenden Zuständigkeiten für ausreichend, sofern die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen reibungslos funktioniert und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
An der Drohnenabwehr können je nach Einsatzfall Bundes- und Landespolizei, im Notfall die Bundeswehr sowie Betreiber kritischer Infrastruktur beteiligt sein. Hinzu kommen das Drohnenabwehrzentrum und das Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen, die den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden koordinieren.
Der Terrorismusforscher Peter Neumann vom King's College London sieht trotz neuer Koordinierungsstellen und gesetzlicher Anpassungen erhebliche Defizite. Nach seiner Einschätzung fehlen weiterhin leistungsfähige Systeme zur Drohnenerkennung und -abwehr sowie ein einheitlicher rechtlicher Rahmen.
Rheinmetall-Chef Armin Papperger verweist dagegen auf vorhandene technologische Möglichkeiten. Entscheidend sei zunächst festzulegen, welche kritischen Infrastrukturen geschützt werden sollen. Anschließend müsse eine geeignete technische Lösung konsequent umgesetzt werden. Rheinmetall arbeite unter anderem mit der Deutschen Telekom an einem System zur frühzeitigen Drohnenerkennung über Funkmasten.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst fordert Konsultationen nach Artikel 4 des Nato-Vertrags. Deutschland solle gemeinsam mit seinen Bündnispartnern auf die Bedrohung reagieren. Artikel 4 ermöglicht Beratungen, wenn ein Mitgliedsstaat seine Sicherheit oder territoriale Unversehrtheit bedroht sieht.
Am Flughafen Leipzig/Halle war am Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne entdeckt worden. Ein Flughafenmitarbeiter brachte sie zum Absturz. Während der Sperrung der Landebahn musste ein Frachtflugzeug durchstarten und kollidierte anschließend mit einem bislang unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario und schloss eine Beteiligung „fremder Mächte“ nicht aus. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen. Nach ihrer Einschätzung handelt es sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die deutsche Transport- und Logistikinfrastruktur, der geeignet sei, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.