Infrastrukturnutzung

Biomethan, die Speicherlösung für EE-Strom?

13. Mai 2014, 11:17 Uhr | Hagen Lang
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Überangebot an EE-Strom sinnvoll nutzen

Viele Ungereimtheiten des derzeitigen Strommarktes rühren daher, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch hohe Subventionen ein Überangebot an EE-Strom schafft, das auf die Strombörse EEX schwemmt und dort einen starken Preisverfall verursacht. Oft liegen die Strompreise an der EEX unterhalb der Herstellungskosten für Strom aus bestimmten anspruchsvollen und ökologisch vorteilhaften Kraftwerkstypen, manchmal sind die Strompreise sogar negativ, d.h. Stromabnehmer müssen für Abnahme von Strom nichts bezahlen, sondern werden entlohnt.

Damit nicht genug: Kann für den eingespeisten EE-Strom an der EEX nicht mindestens der den Erzeugern als Einspeisevergütung gesetzlich zugestandene Preis erzielt werden, muss ihnen die Differenz erstattet werden, durch Umlagen, die den Stromkunden in Rechnung gestellt werden. Dabei kann es nicht nur zu sozialen Ungleichbehandlungen, sondern auch zu geografischen Verzerrungen kommen. Im vergangenen Jahr, so rechnete der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus, mussten etwa die Stromkunden des Landes Nordrhein-Westfalen 2,9 Milliarden Euro mehr an EEG-Umlagen bezahlen als nordrhein-westfälische EE-Strom-Erzeuger als EEG-Umlage erhielten.

Die dank staatlich verordneter Öko-Strom-Schwemme nach unten verzerrten Strombörsenpreise gefährden die Rentabilität ökologisch fortschrittlicher Kraftwerkstypen. In Zeiten des Strompreisverfalls sorgt das Merit-Order-Prinzip (die Regelung, dass die Stromproduzenten zur Deckung des Strombedarfes in der Reihenfolge ihrer Erzeugungsgrenzkosten der Stromerzeugung zugeschaltet werden) dafür, dass gerade diesen effizientesten Kraftwerkstypen das wirtschaftliche Aus droht.

Das wiederkehrende Absinken der Börsenstrompreise unter die Erzeugungskosten verschiedener Kraftwerkstypen gefährdet mittelfristig auch die Versorgungssicherheit Deutschlands. Bei der Bundesnetzagentur lagen 2013 15 Stillegungsanträge für Kraftwerke vor, deren Betrieb sich bei der derzeitigen Strompreisentwicklung nicht mehr lohnt. Man muss kein Zyniker sein, um dem Gesetzgeber zuzutrauen, zur Gewährleistung der deutschen Versorgungssicherheit diese grundlastsichernden Kraftwerke mit einer weiteren Subvention oder Umlage zwangsweise zu finanzieren. Nach der EEG-Umlage und der Netzumlage käme die »Grundlastsicherungsumlage«. Mit dem einmal durch das EEG eingeschlagenen Subventionsweg von EE-Strom wurde eine Kette an Marktverzerrungen ausgelöst, zu deren Reparatur dem Gesetzgeber stets wieder nur eine neue Subvention einfällt, die womöglich wiederum neue, nicht bedachte Marktverzerrungen auslösen.

Diesen Circulus vitiosus könnte die Power-To-Gas-Technik mildern oder sogar unterbrechen. Gegenüber den Marktpreisen für fossile Energieträger ist Power-To-Gas zwar derzeit nicht konkurrenzfähig. Für ihre gerechte Beurteilung sollten jedoch auch die EE-Strom-induzierten Folgekosten wie EEG-Umlage, Ertüchtigungskosten für das Stromnetz, Kosten der schrumpfenden Grundlastsicherung durch unrentable Großkraftwerke usw. mit einbezogen werden. Spätestens wenn den Kosten der Biomethan-Speicherung im Gasnetz die Kosten für eine EE-Strom-Speicherung in Batterien in volkswirtschaftlich relevanten Größenordnungen gegenübergestellt werden, dürfte Power-To-Gas-Technik preislich attraktiv erscheinen. Hier besteht noch umfassender Forschungsbedarf, damit die Kosten für unterschiedliche Grundlastsicherungsmodelle auf volkswirtschaftlicher Ebene einschätzbar werden.


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