Haftungsübernahme

Abmahnsichere HotSpots

28. Juli 2016, 10:39 Uhr | Manne Kreuzer

Passend zum topaktuellen Thema Störerhaftung erweitert bintec elmeg den Leistungsumfang des WLAN-Portfolios um eine HotSpot-Zusatzlizenz für einen rechtssicheren Betrieb von offenen WLANs.

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Die neue »HotSpot Secure«-Option wird in Verbindung mit der bintec HotSpot Solution eingesetzt und sichert den Zugang ins Internet über öffentliche WLAN-HotSpots. Sie beinhaltet eine Haftungsübernahme durch einen nach §6TKG bei der Bundesnetzagentur registrierten Internet Service Provider – der Betreiber eines WLANs riskiert somit keine Abmahnung auf Unterlassung für das Nutzverhalten seines Gastes und ist vor Störerhaftung geschützt. Hans-Dieter Wahl, Business Line Manager von bintec elmeg ergänzt: »Mit der neuen HotSpot-Zusatzlizenz können unsere Kunden einen rechtlich abgesicherten WLAN HotSpot anbieten und im Vergleich zu verfügbaren Lösungen auf dem Markt, kann die bintec-HotSpot-Secure-Option außerdem für Installationen mit mehreren Access Points eingesetzt werden.«

Dazu tunnelt die HotSpot-Secure-Option die Daten der HotSpot-Nutzer über eine VPN-Verbindung zu einem Rechenzentrum in Frankfurt. Durch die Verwendung des VPN-Tunnels wird für alle Internetzugriffe die öffentliche IP-Adresse des Internet Service Providers verwendet, dadurch tritt der HotSpot-Betreiber nicht in Erscheinung  Bei auftretenden Schutzrechteverletzungen, werden diese nun rechtlich vom Internet Service Provider abgewehrt.

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