Tabelle 1. Grenzfrequenz von Moden höherer Ordnung als Funktion von Bohrungsdurchmesser und εR. Es gilt zu beachten, dass Grenzfrequenzen oberhalb von 90 GHz Bohrungsdurchmesser von unter 0,005 Zoll (5 mil) und Dielektrizitätskonstanten unter 3,1 erfordern.