Polizei-IT

NRW sucht Alternative zu Palantir für Polizeisoftware

8. Juli 2026, 13:15 Uhr | dpa
Im laufenden Ausschreibungsverfahren für eine Recherche-Software für die NRW-Polizei will Innenminister Herbert Reul möglichst nicht wieder auf das US-Unternehmen Palantir setzen.
Im laufenden Ausschreibungsverfahren für eine Recherche-Software für die NRW-Polizei will Innenminister Herbert Reul möglichst nicht wieder auf das US-Unternehmen Palantir setzen.
© Henning Kaiser/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die NRW-Polizei könnte künftig auf eine andere Analyseplattform als die Software des US-Unternehmens Palantir setzen. Im laufenden Ausschreibungsverfahren für eine Recherche-Software hofft Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) auf einen wettbewerbsfähigen Anbieter außerhalb der USA.

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Im Deutschlandfunk begründete Reul dies mit der zunehmenden Abhängigkeit von US-Digitalunternehmen. Früher sei dies für ihn kein Thema gewesen. Inzwischen stelle sich jedoch die Frage, „wann dieser Präsident irgendwie auf komische Ideen kommt“, sagte Reul mit Blick auf US-Präsident Donald Trump.

Ausschreibung läuft

Nach Angaben des Innenministers gebe es inzwischen mehrere Unternehmen, die als Alternativen infrage kämen. „Mittlerweile haben andere Firmen auch aufgeholt“, sagte Reul. Sollten sich im Vergabeverfahren jedoch die Angebote von Palantir als die besten erweisen, müsse dies berücksichtigt werden. Nach seinem Eindruck seien jedoch „ernsthafte Konkurrenten unterwegs“.

Die NRW-Polizei nutzt die Software „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“ (DAR) von Palantir seit 2022 im Vollbetrieb. Die Plattform ermöglicht die Auswertung und Verknüpfung großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen. Wegen der Verbindungen des Unternehmens zu US-Geheimdiensten wurden nach Angaben des Landes unter anderem Fernwartungsfunktionen ausgeschlossen. Der bestehende Vertrag endet im Oktober.

Mehr digitale Befugnisse geplant

Reul sprach sich außerdem für die von der Bundesregierung geplanten erweiterten Befugnisse von Polizei und Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum aus. Dazu zählen unter anderem der automatisierte Abgleich biometrischer Daten mit Internetquellen sowie KI-gestützte Analysewerkzeuge, die Informationen aus verschiedenen Datenbeständen zusammenführen können.

Der Bundestag berät den entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung.

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