REC-Untersuchung

PV-Eigenverbrauch für Handel und Produzierendes Gewerbe profitabel

26. November 2013, 13:40 Uhr | Hagen Lang
Profitabilität von Solaranlagen für den Eigenverbrauch in verschiedenen Wirtschaftszweigen
© REC

REC hat für die Segmente Supermärkte, Lebensmittelhersteller und Schwerindustrie die Profitabilität von Solaranlagen für den Eigenverbrauch errechnet. Während Handel und Gewerbe einen guten Kapitalwert pro installiertem kWp erreichen können, lohnt sich die Sache für die Schwerindustrie nicht.

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Die Analyse ergibt, dass die Investition in eine Eigenverbrauchsanlage für Supermärkte am profitabelsten ist, denn sie erreichen je nach Standort einen Netto-Kapitalwert von bis zu 800 €/kWp. Für Lebensmittelhersteller ist eine Investition mit einem Netto-Kapitalwert von mehr als 600 €/kWp ebenfalls noch attraktiv. Dagegen lohnt sich für die Schwerindustrie eine solare Eigenverbrauchsanlage aufgrund der geringen Strompreise nicht.

In der Analyse wurden die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen wie beispielsweise die Amortisationsdauer, der Netto-Kapitalwert oder der interne Zinsfuß berechnet, indem Einsparungen aus dem Eigenverbrauch mit Rückflüssen aus der Einspeisevergütung und dem vermiedenen Strombezugspreis verglichen.

Sollte künftig die Befreiung von der EEG-Umlage für Solaranlagen, die dem Eigenverbrauch dienen gestrichen werden, würde deren Betrieb unter dem Gesichtspunkt des Eigenverbrauches unwirtschaftlich. »Es spricht nichts gegen eine faire Beteiligung an den Netzentgelten für Eigenverbrauchsanlagen«, sagt Luc Graré, Senior Vice President Solar Sales and Marketing. »Jedoch sollten die Kosten das Geschäftsmodell Eigenverbrauch nicht zunichtemachen, denn dieses leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – gerade im Hinblick auf die politischen Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren.«

Denn mit den Solaranlagen zum Eigenverbrauch wird die installierte Kapazität an Solarmodulen erhöht und gleichzeitig das Verteilnetz entlastet. Dadurch, dass das produzierende Gewerbe über den Eigenverbrauch nur 2,4 Prozent seines gesamten Strombedarfs abdecken, kann noch nicht von einer Entsolidarisierung gesprochen werden. Denn für 97.6 Prozent des Stroms zahlt das Gewerbe nach wie vor die EEG-Umlage.


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