Nach Angaben des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wird die Reduktion des Strompreisrabattes für Stromgroßverbraucher gemäß des jetzigen Entwurfes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Schienenverkehr in Deutschland 2018 um 150 Millionen Euro zusätzlich belasten.
Bei der (Um-)Verteilung der Energiewende-Kosten mittels Einspeisevergütung, Umlagen und der fallweisen Befreiung davon laviert die Bundesregierung zwischen den Klippen »gewerbliche Wettbewerbsfähigkeit« und »gerechte Belastungsverteilung«. »Freunde« lassen sich mit den resultierenden politischen Lösungsvorschlägen kaum gewinnen. Abgesenkt werden soll im Rahmen der gleichmäßigeren Verteilung der Energiewendekosten auf alle Stromabnehmer nach dem neuesten Referentenentwurf der Bundesregierung der Strompreisrabatt für Großverbraucher von Strom, zu denen auch der ökologisch vorteilhafte Schienenverkehr gehört.
Nach Schätzungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) würde die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel geplante Novelle des EEG im Jahr 2018 zu einer Mehrbelastung des deutschen Schienenverkehrs von 150 Millionen € führen. VDV-Präsident Jürgen Fenske erklärte dazu: »Es ist völlig absurd, dass die Schienenbahnen in Summe mehr bezahlen sollen. Hier würde eine Branche belastet, die nicht jährlich Rekordgewinne erwirtschaftet, sondern täglich umweltfreundlich Menschen und Güter ans Ziel bringt. Viele unserer Fahrgäste wie Schüler, Schwerbehinderte oder soziale Schwächere sind auf bezahlbaren Öffentlichen Personenverkehr angewiesen.« Der Strompreisrabatt für Großverbraucher über 10 GWh soll nach den derzeitigen Plänen Berlins von 90 auf 70 Prozent der EEG-Zulage gesenkt werden.
Gebietskörperschaften und Schienenverkehr drohen zudem Mehrbelastungen in unbekannter Höhe, weil der Referentenentwurf den Wegfall bzw. die Kürzung der Begünstigung der sogenannten Eigenstromerzeugung vorsieht. »Das würde den Strompreis insgesamt erhöhen. Daraus ergibt sich durchaus ein weiteres finanzielles Risiko für alle Beteiligten«, sagte Präsident Fenske.
Bislang waren kleinere Schienenbahnen teilweise von der EEG-Umlage befreit worden, mit dem Argument, dass der ökologische Verkehrsträger Schiene gegenüber PKW, LKW und Flugverkehr nicht benachteiligt werden dürfte. Jürgen Fenske: »Dieses Argument ist nach wie vor richtig und gilt für alle Schienenbahnen gleichermaßen.«