Rechtsvorschriften

Telekommunikationsgesetz: Was die Novelle bringt

9. Mai 2012, 11:44 Uhr | Wolfgang Hascher

Die Anfang des Jahres beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt heute in Kraft. Sie bringt einige Verbesserungen für Nutzer und Verbraucher. Was genau - hier die wichtigsten Details.

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Nicht zuletzt die europäischen Vorgaben zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes, die sich insbesondere mit der Befugnis der Regulierungsbehörden zum Erlass von Transparenz- und Qualitätsvorgaben befassen, werden mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Zusätzlich werden aktuelle verbraucherschutzrechtliche Themen aufgegriffen. Hierzu gehören u.a. Regelungen zur Warteschleifenproblematik, zum Anbieterwechsel sowie zur vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunkrufnummer beim Wechsel des Anbieters. (Quelle: BMWi, BITKOM)

Anbieterwechsel

Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vertragslaufzeit

Telefon- und Internetanbieter werden künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Umzug des Kunden

Telefon- und Internetanbieter werden die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit

Internetanbieter werden bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Call-by-Call-Dienste

Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft.

Bezahlung von Services über Handyrechnung

Handynutzer können verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Warteschleifen

Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Um Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit. Die ITK-Branche bereitet die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vor.



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