Fläche, Kosten und Stromverbrauch halbiert: »Die UWB-Killerapplikation ist der Preis«

8. September 2008, 9:00 Uhr | Wim Ongena, Markt&Technik
Diesen Artikel anhören

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

UWB: Stibitz-Technik für die Massen

UWB: Stibitz-Technik für die Massen

Laut Wörterbuch ist »Stibitzen« das »heimliche und listige Entwenden von Kleinigkeiten«. Genau das tut Ultra-wide Band: UWB verteilt sein Nutzsignal auf ein mehrbandiges orthogonales Frequenzmultiplex (MB-OFDM). Dieses besteht aus einer dreistelligen Zahl von Einzelträgern, die alle für sich genommen so wenig Sendeleistung haben, dass (normalerweise) kein schmalbandiger Empfänger den Träger als Funksignal erkennen würde. UWB zweigt also unbemerkt Kanalkapazität ab. Die geringe Sendeleistung ermöglicht zwar auch nur eine geringe Reichweite (maximal 10 m), das reicht aber für viele Multimedia-Zwecke völlig aus.

Damit die (zahlungspflichtigen) Inhaber der so angezapften Funklizenzen (oder sogar die Betreiber von Radioteleskopen) aber auch wirklich nichts bemerken, haben die Regulierungsbehörden strenge Auflagen gemacht. Vor allem haben sie genau festgelegt, in welchem Frequenzband wie viel Strahlungsenergie pro MHz maximal in den Äther gelangen darf. Die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC hat es dabei im Wesentlichen belassen und den UWB-Betrieb auf allen Frequenzen von 3,2 bis 10,5 GHz erlaubt. Die strengeren Behörden in Europa (und vor allem Japan) machten weitere Auflagen. So ließen sie bestimmte (regional unterschiedliche) Teilbänder gar nicht für den UWB-Betrieb zu. Unter anderem deshalb hat man sich international auf eine Aufteilung des Frequenzspektrums in 14 Teilbänder (zusammengefasst in 6 Gruppen) geeinigt. Die reichen auch aus, denn in der Praxis kann man die volle Datenrate (480 MBit/s) und Reichweite meist schon bei Verwendung von zwei Teilbändern erreichen.

Zu den internationalen Auflagen gehört auch »Detection and Avoidance« (DAA) für bestimmte (ebenfalls regional unterschiedliche) Teilbänder. Sie besagt, dass UWB in diesem Teilband nur zulässig ist, wenn eine Sendestation gewissermaßen vor dem Senden in den Äther »hineinhört«, um festzustellen, ob der gewünschte Funkkanal frei ist. Ist ein Kanal belegt, sucht die Sendestation eine andere. Diese Methode verwenden auch andere lizenzfreie Funktechniken wie WLAN. Weil es aber für UWB unpraktikabel wäre, solche konventionellen Funkkanäle zu sperren, blendet man gleich das ganze Teilband aus.


  1. Fläche, Kosten und Stromverbrauch halbiert: »Die UWB-Killerapplikation ist der Preis«
  2. UWB: Stibitz-Technik für die Massen

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!