Cybersicherheitsgesetz

Bitkom sieht Risiken bei neuen Cyberbefugnissen

27. Mai 2026, 15:39 Uhr | Nicole Wörner
Schmuckbild EU-Ring mit Cybersecurity-Zeichen
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Der Digitalverband Bitkom bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch einzelne Regelungen. Anlass ist der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Verbesserung der Cybersicherheit in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.

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Laut Bitkom belief sich der Schaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft zuletzt auf 202 Milliarden Euro. Der Verband begrüßt unter anderem den geplanten Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zusätzliche Stellen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie die geplante gesetzliche Grundlage für DNS-Blocklisten.

Außerdem sollen die Mobilen Incident Response Teams des BSI künftig bereits bei Verdachtsfällen unterstützen können.

Kritik an Eingriffsbefugnissen

Kritisch bewertet Bitkom die vorgesehenen erweiterten Befugnisse für Bundespolizei und BKA. Nach Einschätzung des Verbands ermöglichen diese faktisch sogenannte Hackbacks, bei denen Cyberangriffe mit Gegenmaßnahmen gegen die Systeme der Angreifer beantwortet werden.

Bitkom verweist darauf, dass sich Angriffe technisch häufig nicht eindeutig zuordnen ließen und dadurch unbeteiligte Dritte betroffen sein könnten. Dies könne die Sicherheit im Internet insgesamt schwächen.

Bedenken bei Meldepflichten

Der Verband sieht zudem die geplante Pflicht zur Weitergabe sicherheitsrelevanter technischer Informationen an das BSI kritisch. Diese Daten würden bislang von privaten Cybersicherheitsunternehmen mit erheblichem Aufwand erhoben und bereits zur Cyberabwehr genutzt.

Nach Ansicht von Bitkom könnte eine verpflichtende Weitergabe Investitionen in entsprechende Analysefähigkeiten verringern und damit den Cybersicherheitsmarkt schwächen.

Fokus auf Prävention und Kooperation

Bitkom fordert im weiteren parlamentarischen Verfahren einen stärkeren Fokus auf Prävention, resiliente Strukturen und den Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Unternehmen und Behörden. Eingriffsbefugnisse sollten auf klar definierte Ausnahmesituationen begrenzt sowie verhältnismäßig, technisch sicher und praktisch umsetzbar ausgestaltet werden.

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